Die Wahrheit ist nicht besonders kompliziert: Ja, es sind alle von AUDI in der Schadstoffklasse 6 verbauten V6- und V8-Motoren durch den Einsatz unzulässiger Abschaltvorrichtungen vom Abgasskandal betroffen – unabhängig davon, ob schon ein offizielles Rückrufschreiben vorliegt oder nicht – und auch unabhängig davon, von welchem Fahrzeughersteller der Motor verbaut wurde. Bewiesen ist das nicht, weil es keiner der Beteiligten offiziell zugibt – die Indizien lassen aber keine andere Schlussfolgerung zu. Sogar in 2018 sollen noch Motoren mit Abschaltvorrichtungen in Neufahrzeugen ausgeliefert worden sein.
Diese mittlerweile gar nicht mehr so steile These lässt sich aus zahlreichen Dokumenten und Statements ablesen, die der IG Dieselskandal vorliegen. Demnach ist zumindest bei AUDI die komplette Modellpalette der Schadstoffklasse 6 im V6- und V8-Bereich betroffen. Das wird mittlerweile von Audi auch gar nicht mehr wirklich substanziell bestritten.
Audi verharmlost das alles in Briefen an die Betroffenen, da geht es um ganz besondere Situationen, die im Alltagsbetrieb nicht eintreffen, aber was bleibt ist die Tatsache, dass das Kraftfahrtbundesamt alle V6- und V8-Audis vom A4 bis zum Q7 zurückrufen wird, bzw. schon zurückgerufen hat, aufgrund von erheblichen Bedenken zur Zulässigkeit von verbotenen Abschaltvorrichtungen.
Parallel dazu gibt es nur gute Nachrichten von deutschen Gerichten. In Verhandlungen um Schadensersatzansprüche von Besitzern von Audi, Porsche und VW Touareg wird den Verantwortlichen in schöner Regelmäßigkeit vor deutschen Landgerichten „vorsätzliche sittenwidrige Schädigung“ nachgewiesen, auch der Anspruch auf entgangene Zinsen kann durchgesetzt werden. Dieser entspricht in vielen Fällen der Höhe der Nutzungsentschädigung.
Die Kooperationsanwälte der IG Dieselskandal meinen: „Wer ein Auto mit dieser Motorisierung besitzt, egal ob Porsche Macan, Audi A6 oder VW Touareg, kann sich derzeit recht erfolgreich ohne Schaden aus dem Diesel-Skandal verabschieden!“
Rechtsanwalt Dr. Hartung aus Mönchengladbach erwartet z.B. für einen 8-Zylinder Porsche Cayenne derzeit die Verkündung eines obsiegenden Urteils vor dem Landgericht Aachen. Der Richter hatte im Verfahrensverlauf keinen Zweifel am verbraucherfreundlichen Ausgang des Prozesses gelassen.
Wichtig dabei: Wer nicht Rechtsschutzversichert ist, kann über die IG Dieselskandal ein Angebot für eine Prozesskostenfinanzierung einholen. Hier gehen zwar um die 20 % im Erfolgsfall an den Finanzierer aber es gibt für den Kläger auch keinerlei finanzielles Risiko.
Bislang wurde der Q7 mit diesem Motor noch nicht zurück gerufen. Viele Anwälte raten jedoch zu klagen, ohne auf den offiziellen Rückruf zu warten. Hat jemand entsprechende Erfahrungen gemacht? Gibt es erste positive Urteile dazu?
Bei meinem Audi SQ5 mit V6 TDI wurde bei einem außerplanmäßigen Werkstattbesuch (defekte Glühkerze) bereits Ende November 2018 eine neue Software aufgespielt. Für das Fahrzeug liegt mir bis heute keine Post vom KBA vor. Zusätzlich wurde der AdBlue-Tank aufgefüllt und ich habe Gutscheine für drei kostenlose AdBlue-Füllungen erhalten. Toll!!! Was ist davon zu halten?
Negative Auswirkungen konnte ich bisher nicht feststellen, allerdings wurden seitdem auch nicht sehr große Strecken mit dem Fahrzeug zurückgelegt.
Beim SQ5 bist du garantioert in der zweiten Charge dabei, die seit Dezember 2018 läuft. Einziger Unterschied: Du hast das Update schon bekommen ohne die dazugehörige Aufforderung dazu. Ob das so in Ordnung ist, darüber streiten sich die Geister