VW-Rückrufaktion 01C5

/ 08.01.2019 / / 5.105

01C5 – Die wohl dubioseste Rückrufaktion überhaupt: In den Jahren zwischen 2005 und 2015 hat Volkswagen Autos verkauft, die als Testwagen eigentlich in der Schrottpresse landen sollten. Sind sie aber nicht. Jetzt ermittelt das KBA und hat nach Durchleuchtung der illegalen Verkaufsaktion den Konzern aufgefordert, die Autos vom Markt zu nehmen Betroffen von der VW-Rückrufaktion 01C5 sind UP, POLO, GOLF, SCIROCCO, EOS, TOURAN, TIGUAN, SHARAN, PASSAT, PHAETON und TOUAREG der angegebenen Baujahre.

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Die Rückrufaktion 01C5 trifft gleichermaßen Benziner und Diesel. Volkswagen selbst verklausuliert sich wieder in gewohnter Manier und gibt keinerlei Hinweise über den eigentlichen Grund. Dr. Gerrit W. Hartung von www.pkw-rueckgabe.de : “Die Autos entsprechen sicherlich nicht den Voraussetzungen, unter denen die Typengenehmigung ausgestellt wurde. Das kann sich auf alle möglichen Details beziehen, von der Bremsanlage bis zum Abgassystem.” VW beschreibt das folgendermaßen: “Im Rahmen interner Überprüfungen haben wir festgestellt, dass in einem bestimmten Zeitraum Fahrzeuge verkauft wurden, bei denen der Bauzustand möglicherweise nicht dem zum Vermarktungszeitpunkt aktuellen Serienstand entsprochen hat. Dies hat uns veranlasst, diese Fahrzeuge zurückzurufen. Leider ist auch Ihr oben genanntes Fahrzeug von dieser Maßnahme betroffen.”

Wie schon aus dem Abgasskandal bekannt wird eine mögliche Gefährdung oder eine vorhandene Illegalität der Aktion mit keinem Wort erwähnt. Dazu Dr. Hartung: “Das Inverkehrbringen eines solchen Fahrzeugs dient ausschließlich der Gewinnoptimierung. So etwas kann nicht zufällig passieren und ein solches Handeln erfüllt meiner Meinung nach den Tatbestand der vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung!”

Das KBA vermutet Beeinträchtigungen der Hard- und Software sicherheitsrelevanter Systeme wie z. B. Bremssystem, Motorelektronik oder Leistungselektronik bei E-Fahrzeugen. Die Behörde schließt ernsthafte Risiken nicht aus.

Der Volkswagen-Konzern bietet den Eigentümern betroffener Modelle den Rückkauf an. Wie das aussieht ist noch nicht bekannt. Hartung empfiehlt aber sich auf keinen Fall auf eine reine Kaufpreiserstattung einzulassen. Wie bei sittenwidriger Schädigung üblicher sollte auch der Zinsverlust seit Kauf des Fahrzeugs berechnet werden. Auf keinen Fall sollten sich Opfer dieser skandalösen Aktion mit dem Abzug einer Nutzungsentschädigung abfinden.

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Dr. Hartung stellt betroffenen der Rückrufaktion 01C5 für eine kostenlose Erstberatung zur Verfügung. Der erfahrene Jurist setzt dabei auf die Gesprächs- und Vergleichsbereitschaft des Volkswagenkonzerns.

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Kommentare / Anzahl der Kommentare: 3 Kommentare
Kategorien: Abgasskandal

3 Kommentare zu “VW-Rückrufaktion 01C5”

  1. Maik sagt:

    Auch bei mir gibt es keine Rückmeldung auf das anwaltliche Schreiben seitens VW. Ich finde es auch langsam Nervig, das nicht mal ein schreiben kommt, dass mein Thema in KW XX von VW bearbeitet wird. Wie geht man mit Reparaturen um? Ich will eigentlich kein Geld mehr reinstecken wenn ich es verkaufen muss. Gibt es vom Verbraucherschutz Maßnahmen die durchgeführt werden?

  2. Zetzsche sagt:

    Es ist eine Katastrophe, mein Anwalt hat VW geschrieben doch es kam bis heute nichts zurück. Wie kann man sich Gehör bei VW verschaffen? Mein Anwalt ist natürlich jetzt über meinen Händler gegangen! Was tun, wenn mein Händler nicht den vollen Kaufpreis zurück zahlen will, da ich auch Km drauf gefahren habe. Allerdings sage ich auch hätte ich gewusst was das für ein Auto ist, hätte ich es nicht gekauft und es wären keine Km drauf gekommen.

  3. Manfred Kiefer sagt:

    Es sind nicht nur Diesel und Benziner, sondern auch Erdgasfahrzeuge betroffen. Nach dem Aufdecken dieser neuen Affäre wurde mir einiges klar, z.B. warum die Stahltanks für das Gas bei meinem Touran nach nur 5 Jahren völlig korrodiert waren. Ich halte das Vorgehen von Vw für kriminell.

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