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Wichtige Sicherheitsvorschriften für Bauherren

/ 22.11.2018 / / 90

Sicherheit besitzt auf jeder Baustelle Priorität. Dabei sind jedoch Unterschiede zu machen. Wenn Sie im Hobbykeller die Handkreissäge anwerfen, bleibt dies Ihr privater Arbeitsbereich, den Sie nach eigenem Ermessen absichern. Beim Hausbau oder anfallenden Umbauarbeiten wird es zum Gesetz, die Baustelle entsprechend abzusichern. Es geht nun nicht mehr nur um die eigenen Vorkehrungen, auch die Sicherheit der Anwohner und Passanten und damit die Anforderungen des Verbraucherschutzes stehen im Fokus.

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Der Bauherr in der Pflicht

Der Bauherr gilt auf der Baustelle als erster Ansprechpartner. Damit obliegt ihm auch der Arbeits- und Gesundheitsschutz vor Ort. Als Bauherr tragen Sie die alleinige Verantwortung und stehen damit auch in der Schuld, wenn Sicherheitsmaßnahmen nicht eingehalten oder vernachlässigt wurden. Sie müssen dann folglich Schadenersatz leisten.

Welche rechtlichen Grundlagen gibt es?
In der Baustellenverordnung (BaustellV) sind die konkreten Punkte zur Sicherheit auf Baustellen definiert. Bestimmte Sicherheitsvorkehrungen sind einzuhalten, wenn die Arbeiten voraussichtlich länger als einen Monat andauern, über 20 Arbeiter vor Ort sind und die Arbeiten wahrscheinlich 500 Personentage überschreiten werden.

Bei allen Tätigkeiten geht es primär darum, Leben und Gesundheit nicht zu gefährden. Die Unfallgefahr auf Baustellen ist erfahrungsgemäß besonders hoch. Dies liegt nicht zuletzt daran, dass viele unterschiedliche Maschinen und Gewerke im Einsatz sind und die Bedingungen vor Ort täglichen Veränderungen unterworfen sein können. Damit die jeweiligen Gegebenheiten definiert und die mögliche Gefahr reell eingeschätzt werden kann, ist eine Gefährdungsbeurteilung der Baustelle notwendig. Hierbei werden Faktoren wie die Höhe der Gebäude, die mögliche Auslastung des Maschinenparks oder die Windstärke einbezogen. Dabei geht es zum Beispiel konkret darum, wie weiträumig das Gelände abzusperren ist und welcher Schutzkleidung die Arbeiter vor Ort bedürfen.

Schutzmaßnahmen für beteiligte Personen

Bevor die eigentliche Arbeit beginnt, sollten alle am Vorhaben Beteiligten die möglichen Gefahren kennen. Zu vielen Unfällen und Verletzungen kommt es aus der Unwissenheit und Unkenntnis der Gefahrensituation heraus. Eine wichtige Maßnahme ist die passende Schutzkleidung. Diese ist vom jeweiligen Arbeitgeber bereit zu stellen. Beschäftigen Sie die Arbeitskräfte privat, tragen Sie auch hier die Verantwortung.

Zu den vorgeschriebenen Schutzkleidungen gehören:

  • Schutzhelm
  • Schutzbrille
  • Schutzhandschuhe
  • Schutzmasken
  • Knieschutz
  • Sicherheitsschuhe

Schutzmaßnahmen für Außenstehende
Damit Außenstehende nicht auf das Baugelände gelangen, sollte es möglichst weitläufig abgesperrt werden. Das Aufstellen von Baustrahlern stellt sicher, dass die Baustelle auch bei Nacht als solche zu erkennen ist. An den Zugängen zur Baustelle sind Verbotsschilder zu platzieren. Damit ist kenntlich gemacht, dass dieser Bereich abgesperrt ist und Unbefugte keinen Zutritt haben.
Besonderen Anforderungen gerecht werden

In bestimmten Bereichen sind spezielle Anforderungen gegeben. Diese sind vom Bauherren zu berücksichtigen.

  • Anforderungen an das Gerüst bei Arbeiten in der Höhe
  • Sonderregelungen bei Arbeiten mit gefährlichen Stoffen
  • Verwendung von Werkzeug und Baumaschinen
  • Bereitstellung von Toiletten, Pausenräumen und Waschräumen auf Großbaustellen

Diese Checkliste kann bei der Einrichtung von größeren Baustellen hilfreich sein:

  • Vorbereitung
  • Infrastruktur/Verkehrswege
  • Baustellenorganisation
  • Meldepflichten
  • Arbeitsmittel
  • Mitarbeiterqualifikation
  • Schutzausrüstung
  • Erste Hilfe im Notfall

Unfallgefahren durch elektrische Anlagen ausschließen
Störungen durch elektrischen Strom zählen zu den größten Gefahren auf Baustellen. Die Ursachen hierfür können in defekten und schlecht gewarteten Maschinen und Gerätschaften liegen. Auch wenn Baugeräte überbeansprucht werden oder Feuchtigkeit eindringt, kann es zu Stromschäden kommen. Daher sollten Sie als Bauherr vor Beginn der Arbeiten die Arbeitsgeräte auf ihre Funktionsfähigkeit und ihren Zustand hin überprüfen.

Staub als Gefahrenquelle auf Baustellen
Kaum eine Baustelle kommt ohne Staubentwicklung aus. Der Staubschutz wird häufig vernachlässigt und Staub und Schmutz können sich ungehindert ausbreiten. Möglichst staubarm zu arbeiten und darauf zu achten, dass keine Gefahrstoffe freigesetzt werden ist nicht nur im Sinne der Anwohner und Passanten, auch den Umweltgedanken sollten Bauherren im Auge haben. So dürfen giftige Stoffe weder in die Luft gelangen noch in das Grundwasser eindringen.

Mangelnder Verbraucherschutz auf Baustellen – die Folgen
Wenn Sie als Bauherr sich nicht um die Vorankündigung ihres Vorhabens kümmern und die zuständigen Behörden nicht zeitnah informieren und es vor Baubeginn nicht zur Erstellung eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes kam, geht die Baustellenverordnung von einer Ordnungswidrigkeit aus. Diese kann mit Bußgeldern in Höhe von bis zu 5.000 Euro belegt werden.

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Vorsätzliche Handlungen, die das Leben und die Gesundheit der am Bau beteiligten Arbeiter gefährden, sind strafbar.

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Kategorien: Verbraucherschutz

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