Schmerzensgeld im Skandal um fehlerhafte Hüftprothesen

/ 19.10.2018 / / 368

Hüftprothesen sollen das Leben wieder leichter machen. Bei fehlerhaften Hüftprothesen ist leider oft das Gegenteil der Fall. Das Landgericht Freiburg hat zwei Klägern, denen fehlerhafte Hüftprothesen eingesetzt worden waren, mit Urteilen vom 15. Oktober 2018 Schmerzensgeld in Höhe von jeweils 25.000 Euro zugesprochen (Az.: 1 O 240/10 und 1 O 26/17).

Rechtsanwalt zu diesem Thema finden

Hier einen Rechtsanwalt zu diesem Thema finden

Verbraucherschutz.tv kooperiert deutschlandweit mit vielen kompetenten Rechtsanwälten auch aus Ihrer Region. Sie sind Anwalt und möchten hier veröffentlichen? Bitte Mail an usch@talking-text.de

Vor dem Landgericht Freiburg sind noch fast 100 vergleichbare Verfahren anhängig. „Die aktuellen Urteile dürften den Klägern und auch anderen betroffenen Patienten Mut machen, dass sie ihre Rechte durchsetzen können“, sagt Rechtsanwalt Andreas Lambrecht aus Berlin.

Der Skandal um schadhafte Hüftprothesen begann schon vor einigen Jahren. Patienten wurde ein neuartiger Prothesentyp eingesetzt, der im Vergleich zu anderen Modellen einige Besonderheiten aufwies. Dabei waren Hüftkopf und Hüftpfanne aus Metall gefertigt und wiesen einen besonders großen Durchmesser aus. Außerdem wurde der Hüftkopf nicht direkt, sondern über einen Adapter mit dem im Oberschenkelknochen befestigten Prothesenschaft verbunden.

Die beiden Kläger litten nachdem diese Hüftprothesen eingesetzt worden waren unter Schmerzen. Knochenauflösungen traten am Oberschenkelknochen auf und im Bereich des Prothesenschafts zeigte sich ein schwärzlicher Metallabrieb. Im umliegenden Gewebe traten Spuren von Chrom, Kobalt und Titan auf. Schließlich wurden die Prothesen bei den beiden Klägern wieder entfernt.

Nach umfangreicher Beweisaufnahme und Gutachten dreier Sachverständiger hat das LG Freiburg nun festgestellt, dass die Schmerzen der Kläger und die Notwendigkeit des Prothesenwechsels auf einen Konstruktionsfehler der damals neuartigen Hüftprothese zurückzuführen sind. Das Risikopotenzial dieser Prothese, die nicht mehr hergestellt wird, hätten die Hersteller zum damaligen Zeitpunkt bereits erkennen können. Daher hätten weitere Tests durchgeführt werden müssen, bevor diese Prothesen mit Patienten in Berührung gebracht wurden. Die Muttergesellschaft aus der Schweiz und die deutsche Tochtergesellschaft, die diese Prothese vertrieben hat, müssten für diesen Fehler einstehen, so das LG Freiburg und sprach den Klägern Schmerzensgeld zu. Gegen die Urteile kann noch Berufung eingelegt werden.

„Die Urteile zeigen, dass sich die Ausdauer der Kläger gelohnt hat, die Hersteller der fehlerhaften Prothesen in die Verantwortung zu nehmen“, so Rechtsanwalt Lambrecht.

Können wir Ihnen helfen?

Hier ein Ticket eröffnen, durch die Eröffnung eines Tickets entstehen Ihnen keinerlei Kosten

Mehr Informationen: www.rechtinberlin.de

Alternative Text
Kommentare / Anzahl der Kommentare: bisher keine
Kategorien: Gesundheit Schlagwörter:

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert.
Sie wollen einen Backlink posten? Gerne mache ich Ihnen ein Angebot dazu (info@verbraucherschutz.tv).

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.

Angst? - hier klicken oder Hier 1. Hilfe anfordern.

Jetzt Beschwerdebrief aufsetzen!

Wir unterstützen sie in Ihrem Anliegen mit der Formulierung eines Beschwerdebriefes.

Hier mehr erfahren

Tickets für schnelle Hilfe

Jetzt mit unserem Ticketsystem Kontakt aufnehmen. Wir informieren Sie darüber, was in Ihrem Fall zu tun ist. Wir geben keinen Rechtsrat, sondern helfen Ihnen, die Krisensituation richtig einzuschätzen und die richtigen Schritte einzuleiten.


Für Anwälte

Interessierte Kooperationsanwälte senden ein Mail an info@verbraucherschutz.tv

Tel.: 0800 000 1961