Musterklage für den Abgasskandal ungeeignet

/ 13.07.2018 / / 153

Das Musterverfahrensgesetz ist auf dem Weg und Millionen deutscher Autofahrer setzen große Hoffnungen darauf. Sie hoffen auf ein paar Euro Entschädigung und darauf, dass sie ernst genommen werden und dass wieder das Gefühl obsiegt, es möge in diesem Rechts- und Wirtschaftssystem endlich ein Regulativ geben, das zwischen gut und schlecht die Regeln schafft und dafür sorgt, dass sich Unternehmen wie die Volkswagen AG nicht alles erlauben können.

Rechtsanwalt zu diesem Thema finden

Hier einen Rechtsanwalt zu diesem Thema finden

Verbraucherschutz.tv kooperiert deutschlandweit mit vielen kompetenten Rechtsanwälten auch aus Ihrer Region. Sie sind Anwalt und möchten hier veröffentlichen? Bitte Mail an usch@talking-text.de

Schön wäre das, aber die Auto-Welt wird auf ein anderes Gesetz warten müssen, denn zur Befriedung der Gemeinschaft der Dieselskandal-Opfer wird es nicht beitragen.

Hier die Gründe:

1. Gerechtigkeit

Ein Gesetz soll für Gerechtigkeit sorgen. Dieses Gesetz wird aber nur einen faulen Kompromiss bringen, denn würde allen Opfern des Dieselskandals Gerechtigkeit in Form einer angemessenen Schadenskompensation zuteil werden, dann würde kein deutscher Autohersteller dies wirtschaftlich überleben.

Das kann niemand wollen – vor allem nicht der Gesetzgeber.

Also: Was wird passieren? Verbände werden mit Autoherstellern einen Kompromiss aushandeln, z.B. 5000 Euro für jeden betroffenen Fahrzeugbesitzer.

Geschädigte die damit nicht einverstanden sind, müssen den Weg durch die Instanzen gehen. Wahrscheinlich werden die Rechtsschutzversicherungen abspringen und ihnen raten, doch lieber das angebotene Geld zu nehmen. Wer also auf ein bisschen Schadensersatz aus ist, der mag Halleluja singen und sich auf das neue Gesetz freuen, wer aber auf Gerechtigkeit aus ist sollte wissen, dass es damit nicht fuktioniert.

2. Machbarkeit

Wie soll das gehen? Das inzwischen fast abgefrühstückte EA189-Thema – also die Urzelle des Abgasskandals – mag mal noch als Musterverfahren geführt werden, weil es hier um ein standadisierbares Verfahren geht – aber wie sollen z.B. die Besitzer von zurückgerufenen V6-TDI-Modellen in einem solchen Verfahren zu ihrem Recht kommen? Allein die Thematik der Gewährleistung und der damit einhergehenden Frage nach dem Anspruchsgegner wird das Lager in zwei Gruppen spalten. Es wird eine Unzahl an Verfahren geben müssen, unter Umständen sogar unterschieden nach Typen oder gar Baujahren.

3. Der Zeitfaktor

Ein Musterverfahren im Abgasskandal wird Jahre dauern. Die betroffenen Autos werden weiter fahren, Besitzer werden ihre Führerscheine aus Altersgründen abgeben, manche Autos werden in Unfällen geschrottet. Alle diese Zeitfaktoren arbeiten für die Hersteller. Das Musterverfahrensgesetz in der aktuellen Ausrichtung erfüllt einen Zweck hervorragend: Es macht die Folgen des Abgasskandals für die verantwortlichen Hersteller kalkulierbar.

4. Zwecklosigeit

Der Druck auf die Hersteller wird immer größer und statt vorhandene Rechtsnormen konsequent zur Anwendung zu bringen, wird für die Autoindustrie eine “Lex Dieselskandal” formuliert, die dem Verbraucher nicht hilft.

5. Falsche Ausrichtung

Das Musterverfahrensgesetz ist nicht für den Dieselskandal entwickelt worden, sondern um der tagtäglichen Abzocke einen Riegel vorzuschieben.

Gesetz und Skandal laufen nur zufällig nebeneinander. Es ist nach Meinung von Experten nicht dazu geeignet, die Probleme der Urteilsfindung im Abgasskandal zu lösen und alle Opfer zufriedenzustellen, geschweige denn für Gerechtigkeit zu sorgen.

6. Wirkungslosigkeit

Selbst wenn sich betroffene ins Klägerverzeichnis eintragen wird sich über Jahre nichts ändern. Nach Abschluss des Musterverfahrens muss nochmals individuell geklagt werden. Das wird Geld kosten, auch wenn die verfahrensgebühren auf ein Minimum gedrosselt werden. Ein Betroffener wird das Auto irgendwann verkaufen wollen und dadurch wieder Individualitäten schaffen, auf die ein standardisiertes verfahren nicht reagieren kann. Ein Teilnehmer am Verfahren wird Jahre auf ein paar Euro Entschädigung warten müssen.

7. Fehlende Logik

Können wir Ihnen helfen?

Hier ein Ticket eröffnen, durch die Eröffnung eines Tickets entstehen Ihnen keinerlei Kosten

Geht man von einer Verfahrensdauer von drei Jahren aus, dann ist ein betroffener Passat 2021 unter Umständen 13 Jahre alt und die Nutzungsentschädigung wird jeglichen Anspruch auf Schadenskompensation auffressen. Wer soll das berechnen und wer soll definieren, wie sich ein Verkauf oder ein wirtschaftlicher Totalschaden auf die Individuelle Schadenssumme auswirken sollte?

Alternative Text
Kommentare / Anzahl der Kommentare: bisher keine
Kategorien: Abgasskandal

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert.
Sie wollen einen Backlink posten? Gerne mache ich Ihnen ein Angebot dazu (info@verbraucherschutz.tv).

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.

Angst? - hier klicken oder Hier 1. Hilfe anfordern.

Jetzt Beschwerdebrief aufsetzen!

Wir unterstützen sie in Ihrem Anliegen mit der Formulierung eines Beschwerdebriefes.

Hier mehr erfahren

Tickets für schnelle Hilfe

Jetzt mit unserem Ticketsystem Kontakt aufnehmen. Wir informieren Sie darüber, was in Ihrem Fall zu tun ist. Wir geben keinen Rechtsrat, sondern helfen Ihnen, die Krisensituation richtig einzuschätzen und die richtigen Schritte einzuleiten.


Für Anwälte

Interessierte Kooperationsanwälte senden ein Mail an info@verbraucherschutz.tv

Tel.: 0800 000 1961