Fachanwalt für Arbeitsrecht in Mönchengladbach Dr. Arne Kaumanns und Dr. Jochen Alberts - beide Fachanwalt für Arbeitsrecht in Mönchengladbach und Partner bei MBK Rechtsanwälte

Fachanwalt für Arbeitsrecht in Mönchengladbach

/ 11.07.2018 / / 368

verbraucherschutz.tv kooperiert mit Juristen deutschlandweit, wobei die juristische Qualität, die Einsatzbereitschaft und das Engagement in Einzelfällen zu ausdrücklichen Empfehlungen führen. Als Fachanwalt für Arbeitsrecht in Mönchengladbach empfehlen wir die Kanzlei MBK Rechtsanwälte.

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Hier sind mit Dr. Kaumanns – Fachanwalt für Arbeitsrecht – und Dr. Albertz – ebenfalls Fachanwalt für Arbeitsrecht – eine besondere Expertise für Arbeitnehmer- und Arbeitgeberfragen gegeben ist.

Die Kanzlei ist am Standort Mönchengladbach etabliert und die Mandatsträger agieren auch in weiteren Rechtsgebieten wie z.B. Versicherungsrecht, Mietrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht und Verkehrsrecht. Die Kanzlei engagiert sich auch im Abgasskandal.

Die Anwälte der Kanzlei haben sich im Rahmen der Fortbildung zum Fachanwalt umfangreiche Kenntnisse im heweiligen rechtsgebiet angeeignet und diese durch Prüfungen und entsprechendes Fallaufkommen dokumentiert.

Im Arbeitsrecht haben sich die MBK-Fachanwälte Dr. Kaumanns und Dr. Alberts nicht auf einer Seite positioniert. Unter Ausschluss jeglicher Interessenskonflikte werden sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer beraten und vertreten. In Bezug auf Kündigungsschutzklagen werden solche sowohl für Arbeitnehmer erhoben als auch im Auftrag von Arbeitgebern abgewehrt.

Ein Kontakt zu einem Fachanwalt für Arbeitsrecht in Mönchengladbach lohnt sich auch in juristischen ind allgemein inhaltlichen Zweifelsfragen rund um einen bestehenden oder neu aufzusetzenden Arbeitsvertrag. Viele juristische Auseinandersetzungen lassen sich durch detailliert alle aktuellen und zukünftigen Belange abdeckenden Vereinbarung vermeiden. Arbeitgeber und Arbeitnehmer sollten dabei von Anfang an daran danken, dass spätere Auseinandersetzungen nicht ausgeschlossen sind und diesbezügliche Formulierungen in keinem Arbeitsvertrag fehlen sollten.

Dies gilt insbesondere für außertariflich bezahlte Mitarbeiter und ganz besonders für Führungspersonal.

Ihre MBK-Fachanwälte beraten und begleiten auch konstruktiv Mitarbeitervertretungen und Arbeitnehmervereinigungen in Tarifauseinandersetzungen.

Das MBK-Selbstverständnis: “Als zuverlässige, in der Region verwurzelte Ratgeber erarbeiten wir für Sie Lösungen bei juristischen Problemen. In Konfliktsituationen stehen wir Ihnen als verlässliche und verhandlungsstarke Partner zur Seite. Wir beraten Einzelmandanten, mittelständische Unternehmen, Familienbetriebe und Familienunternehmer in ganz Deutschland. Wir verstehen uns als Berater des Mittelstands.”

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