UDI Sprint Festzins IV und UDI Biogas 2011

/ 27.06.2018 / / 810

Anleger der Kapitalanlagen UDI Biogas 2011 GmbH & Co. KG und UDI Sprint Festzins IV GmbH & Co. KG müssen um ihr investiertes Geld fürchten. Grund ist die Insolvenz der Projektgesellschaft UDI Biogas Otzberg-Nieder-Klingen. Die Gesellschaft hat am 15. Juni 2018 Insolvenzantrag gestellt, das Amtsgericht Nürnberg hat das vorläufige Insolvenzverfahren am 18.Juni 2018 eröffnet (Az.: IN 717/18).

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Ralf Buerger ist Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht und Arbeitsrecht

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Sowohl der geschlossene Fonds UDI Biogas 2011 als auch die Vermögensanlage UDI Sprint Festzins IV haben sich an der insolventen Biogasanlage beteiligt. Beide Gesellschaften warnen nun vor Forderungsausfällen.

Bei der Geldanlage UDI Sprint Festzins IV gewährten die Anleger der Gesellschaft Nachrangdarlehen. Das Geld wurde wiederum in Projektgesellschaften wie die jetzt insolvente Biogasanlage in Otzberg-Nieder-Klingen investiert. Ein Anteil von 7,6 Prozent der Nachrangdarlehen floss in die Biogasanlage in Otzberg-Nieder-Klingen. Die Nachrangdarlehen der Anleger sollten bei einer Laufzeit bis Ende 2021 mit drei bis vier Prozent p.a. verzinst werden. Der geschlossene Fonds UDI Biogas 2011 investierte ebenfalls in verschiedene Projektgesellschaften, zu denen auch die insolvente Biogasanlage gehörte. In diese Anlage wurden 15,2 Prozent des Emissionsvolumens investiert. Anleger konnten sich seit Ende 2010 mit einer Mindestsumme von 5000 Euro beteiligen.

Durch die Insolvenz der Projektgesellschaft UDI Biogas Otzberg-Nieder-Klingen ist nun ein Teil des Geldes der Anleger beider Kapitalanlagen in Gefahr. Besonders bedrohlich kann es für die Anleger, die Nachrangdarlehen gewährt haben, werden. „Bei den Nachrangdarlehen wurde ein Rangrücktritt vereinbart, d.h. die Anleger treten mit ihren Forderungen hinter die Forderungen aller anderen Gläubiger zurück. Dieses hohe Risiko ist den Anlegern häufig gar nicht bewusst“, erklärt Rechtsanwalt Ralf Buerger, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Hagen.

Allerdings haben die Anleger auch oft gute Chancen, Ansprüche auf Schadensersatz durchsetzen zu können. „Nachrangdarlehen bringen für die Anleger ein hohes Risiko mit sich. Über dieses Risiko müssen sie auch aufgeklärt werden“, erklärt Rechtsanwalt Buerger. Erfahrungsgemäß wurde diese Aufklärungspflicht oft verletzt, so dass Schadensersatzansprüche entstanden sind. Zudem kann geprüft werden, ob die Nachrangigkeit überhaupt wirksam vereinbart wurde. Häufig finden sich entsprechende vorformulierte Klauseln in den AGB. Derartige Klauseln dürfen den Anleger nicht unangemessen benachteiligen oder gegen das Transparenzgebot verstoßen. Auch hier muss der Anleger klar und verständlich über seine Risiken aufgeklärt werden.

Schadensersatzansprüche können auch den Anlegern des Fonds UDI Biogas 2011 entstanden sein, wenn sie über ihre Risiken von den Anlageberatern und Vermittlern nicht umfassend aufgeklärt wurden.

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Kommentare / Anzahl der Kommentare: bisher 1
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Ein Kommentar zu “UDI Sprint Festzins IV und UDI Biogas 2011”

  1. wendler sagt:

    das wird wohl nicht die einzige UDI-Biogasanlage bleiben die insolvent wird – mE gibt es kein UDI-Biogas-Projekt welches schwarze Zahlen schreibt. Das Geld der Anlager in Biogas bei UDI ist wohl weg! Die Projekte leben nur nopch weiter durch die “Abschreibung” der Anlegeranteile.

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