Widerspruch gegen Erhöhung des Krankenkassenbeitrags

/ 24.06.2018 / / 1.742

Widerspruch gegen Erhöhung des Krankenkassenbeitrags kann sich lohnen – Wer privat krankenversichert ist, der kennt das Spielchen: In regelmäßigen Abständen erhöhen private Krankenversicherer die Beiträge. Versicherte nehmen das meist klaglos hin. Was viele dabei aber nicht wissen: An Beitragserhöhungen privater Krankenversicherungen sind hohe formelle und juristische Hürden gekoppelt. Hält sich eine private Krankenversicherung nicht an diese gesetzlichen Auflagen, dann sind die Erhöhungen unwirksam und können auf Jahre vom privat Krankenversicherten zurückgefordert werden.

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Ein solches Fehlverhalten eröffnet einem betroffenen Versicherten auch den sofortigen Wechsel zu einer günstigeren privaten Krankenversicherung, denn bei korrektem Umgang mit den Informationspflichten hätte diese Möglichkeit auch direkt nach der Erhöhung bestanden.

Die Kooperationsanwälte von verbraucherschutz.tv sind der Meinung: “Natürlich wissen private Krankenversicherer, dass eine Beitragserhöhung grundsätzlich den Wechsel zu einem günstigeren Anbieter ermöglicht. Darauf müssen Versicherungen sogar hinweisen. Da dies nicht gewollt ist nehmen es viele private Krankenversicherungen mit der Befolgung ihrer Informationspflichten nicht ganz so genau!”

Es gibt diverse Hinweispflichten und Genehmigungshürden, die eine Beitragserhöhung nehmen muss. So muss die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht jede Erhöhung genehmigen. Außerdem gilt es, weitere gesetzliche Vorgaben zu beachten, z.B. eine wirtschaftliche Prüfung der Notwendigkeit durch einen unabhängigen Treuhänder.

Verstößt eine private Kranversicherung nur gegen eine der Auflage, dann kann der in Folge “erschlichene” Prämienanteil vom Versicherten zurückgefordert werden. In einem solchen Fall kann der Versicherte allen unzulässigen Erhöhungen widersprechen. Über die Jahre kommt da mit den dann automatisch unwirksamen Folgeerhöhungen und anfallenden Zinsen ein hübsches Sümmchen zusammen!

Die im Versicherungsrecht prozesserfahrenen Rechtsanwälte legen sich nicht auf eine Erfahrensstrategie fest: “Im einen Fall ist es besser, die eigene Versicherung von ihrer Schadensersatzpflicht zu überzeugen und neben einem guten Tarif auch eine angemessene Rückzahlung auszuhandeln, in anderen Fällen führt ein sofortiger Versicherungswechsel am besten zum Ziel! Mal reicht ein anwaltliches Anschreiben im außergerichtlichen Verfahren, mal muss ein Anspruch durch die Instanzen geklagt werden!”

Unsere Anwälte stehen privat Versicherten für eine kostenlose Erstberatung in Sachen “Unzulässige Beitragserhöhung privater Krankenversicherungen” jederzeit gern zur Verfügung

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Eine besondere Situation gibt es für die Versicherten der AXA. Die PKV hat über Jahre die Rechtmäßigkeit über einen vermeintlich unabhängigen Treuhänder prüfen lassen, der direkt auf der Lohnliste des Unternehmensstand. Von einem ähnlichen Sachverhalt ist auch der Versicherer DKV betroffen.

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Kommentare / Anzahl der Kommentare: 5 Kommentare
Kategorien: Versicherungen Schlagwörter:

5 Kommentare zu “Widerspruch gegen Erhöhung des Krankenkassenbeitrags”

  1. Siegfried Petzka sagt:

    Ich habe heute die Erhöhung meines KV-Beitrages bei der DKV von 401€ auf 497 € (24% Erhöhung) übersandt bekommen. Ich werde Widerspruch formal einlegen und die Kopie an den Ombudsmann PKV senden. Ist das OK oder muss ich eine Begründung schreiben?

  2. Herr F. aus P. a.d.I. sagt:

    Hallo, habe auch eine Erhöhung bekommen von über 70€ pro Monat.
    Wie kann ich das prüfen? Kann ich Wiederspruch einlegen?
    Habe noch nie eine Leistung in Anspruch genommen bei der PKV.

    1. Ja, das können Sie, aber ich denke dass das ohne Anwalt schwierig wird.

  3. Monica Laier sagt:

    Ich mache über die letzten 2 Jahre katastrophale Erfahrungen mit meiner privaten Krankenversicherung. Ich würde trotz erheblicher Selbstbeteiligung und nur Inanspruchnahme von Standardmassnahmen beim Zahnarzt, die über einen Spezialtarif in meinem Vertrag abgesichert sein sollten, jedes halbe Jahr um 50 Euro pro Monat erhöht.
    Die neueste Erhöhung ab 1.Januar 2020 wurde mit 100 Euro pro Monat angekündigt.
    Dagegen werde ich Widerspruch einlegen und brauche dringend anwaltliche Hilfe!

    1. Hallo Frau Laier ich schicke Ihnen eine Mail.

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