VW Abgasskandal – Wegweisende verbraucherfreundliche Entscheidung des OLG Köln

/ 15.06.2018 / / 88

Darauf musste lange gewartet werden: Erstmals hat mit dem OLG Köln ein Oberlandesgericht im VW Abgasskandal entschieden – und zwar zu Gunsten des geschädigten Käufers. Nach dem Beschluss des OLG Köln vom 28. Mai 2018 muss das beklagte Autohaus einen vom Abgasskandal betroffenen VW Eos 2,0 TDI zurücknehmen und den Kaufpreis erstatten (Az.: 27 U 13/17).

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„Die Entscheidung des OLG Köln dürfte wegweisend für die zahlreichen Klagen im Abgasskandal gegen Händler und VW sein. Bisher gehörte es zur Taktik von Volkswagen, Entscheidungen eines Oberlandesgerichts zu verhindern, sei es durch außergerichtliche Einigungen mit dem Kläger, sei es durch ein Zurückziehen der Berufung oder auch einfach durch die Überweisung des vollen Kaufpreises. Diesmal war es anders und in den zahlreichen noch anhängigen Gerichtsverfahren können sich die Kläger nun auf die Entscheidung des OLG Köln berufen“, sagt Rechtsanwalt Helmut Göbel, KQP Rechtsanwälte / Hamm. Besonders erfreulich: Diese Entscheidung kommt auch noch rechtzeitig vor dem Ablauf der Verjährungsfrist zum 31.12.2018.

In dem konkreten Fall hatte der Kläger den VW Eos im April 2015 gebraucht gekauft. Nachdem der Abgasskandal publik wurde, forderte er das Autohaus im November 2015 auf, ihm ein mangelfreies Fahrzeug in einer Frist von etwa dreieinhalb Wochen zu liefern oder entsprechend nachzubessern. Im Januar 2016 forderte er schließlich die Rückabwicklung des Kaufvertrags.

Das OLG Köln bestätigte nun das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Köln. Dieses hatte entschieden, dass der Händler das mangelhafte Fahrzeug zurücknehmen und den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung erstatten muss. Beim Abschluss des Kaufvertrags habe der Käufer von einem rechtmäßigen Verhalten des Herstellers ausgehen dürfen. Nach der Setzung einer Frist zur Nachbesserung habe er vom Kaufvertrag zurücktreten dürfen. Das lange Warten auf ein Software-Update sei ihm nicht zumutbar gewesen, zumal das Fahrzeug auch seine Zulassung hätte verlieren können. Die Revision hat das OLG Köln nicht zugelassen.

„Nach dem Beschluss des OLG Köln dürfte die Waagschale endgültig zu Gunsten der geschädigten Autokäufer ausschlagen. Zumal auch andere Oberlandesgerichte bereits haben durchblicken lassen, dass sie verbraucherfreundlich entscheiden werden. Die Chancen auf Schadensersatz bzw. Rückabwicklung des Kaufvertrags sind noch einmal erheblich gestiegen“, erklärt Rechtsanwalt Göbel.

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