Geplatzte Kreuzfahrt – BGH spricht Ehepaar Entschädigung zu

/ 30.05.2018 / / 109

Ein Ehepaar bucht eine Kreuzfahrt in der Karibik. Doch drei Tage vor Reisebeginn platzt der Traum. Der Reiseveranstalter hatte vergessen, dem Ehepaar eine Kabine auf dem Kreuzfahrtschiff zu reservieren. Für die geplatzte Karibik-Kreuzfahrt sprach der BGH dem Ehepaar mit Urteil vom 29. Mai 2018 eine Entschädigung zu. Es erhält 3685 Euro wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit (Az.: X ZR 94/17).

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Die Kreuzfahrt hätte das Ehepaar knapp 5000 Euro gekostet. Nachdem diese geplatzt war, wollte das Paar die Urlaubstage nicht ungenutzt verstreichen lassen und buchte stattdessen eine Florida-Reise. Mehrkosten rund 890 Euro. Vom Reiseveranstalter verlangte das Paar für die abgesagte Kreuzfahrt eine Entschädigung des vollen Reisepreises sowie den Ersatz der entstandenen Mehrkosten.

Das war dem BGH allerdings zu viel. Er hielt eine Entschädigung in Höhe von 3685 Euro für angemessen. Der Reiseveranstalter sei verantwortlich dafür gewesen, dass die Karibik-Reise ins Wasser gefallen ist. Daher habe das Ehepaar neben der Erstattung des Reisepreises auch einen Anspruch auf eine angemessene Entschädigung wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit. Das gelte auch bei einer erheblich beeinträchtigten Reise, bei der auch der komplette Reisepreis als Entschädigung angemessen sein kann. Allerdings sei der komplette Ausfall einer Reise nicht mit einer durch Reisemängel völlig entwerteten Reise gleichzustellen, so der BGH.

„Auf den ersten Blick mag dies verwundern, da der Reiseerfolg kaum erheblicher beeinträchtigt werden kann als bei einem Ausfall der Reise. Der BGH stellte aber auch zu Recht fest, dass es immer schlimmer kommen kann und auftretende Mängel einen Urlaub mehr vermiesen können als die Vereitelung der Reise“, sagt Rechtsanwalt Markus Jansen, Partner bei AJT Rechtsanwälte in Neuss. Bei der Entschädigung gehe es darum, den Reisenden einen Ausgleich dafür zu bieten, dass er seine Urlaubszeit nicht wie mit dem Reiseveranstalter vereinbart verbringen kann. In dem vorliegenden Fall seien die Erwartungen des Ehepaars zwar enttäuscht worden, es konnte aber immerhin noch den Florida-Urlaub buchen.

Eine Entschädigung in Höhe von fast 75 Prozent des Reisepreises sei dennoch angemessen, da es sich bei der geplanten Kreuzfahrt um eine hochwertige Reise gehandelt habe, die zudem sehr kurzfristig abgesagt wurde, so der BGH.

„Immer wieder kommt es vor, dass der gebuchte Urlaub nicht hält, was er verspricht. Bei vorliegenden Reisemängeln oder auch dem Ausfall der Reise können Verbraucher ihre Ansprüche geltend machen“, so Rechtsanwalt Jansen.

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