Grauer Star – Krankenversicherung zahlt nicht

/ 23.03.2018 / / 92

Der Graue Star ist eine Augenerkrankung, die unbehandelt zur Erblindung führen kann. Die gute Nachricht: Der graue Star lässt sich heute problemlos operieren und das Sehvermögen wird wieder vollständig hergestellt. Die Kosten für die OP übernimmt die Krankenkasse – sollte man meinen. „Leider ist das nicht immer der Fall und es kommt immer wieder zu Auseinandersetzungen mit den privaten Krankenkassen. Die sind aber in der Regel zur Übernahme der Kosten verpflichtet“, sagt Rechtsanwalt István Cocron, CLLB Rechtsanwälte. Das gilt umso mehr, wenn der privat Krankenversicherte in den sog. Notlagentarif abgerutscht ist.

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Rechtsanwalt Istvan Cocron - ist Partner bei CLLB in München und hier fokussiert auf Glücksspielverluste und Kryptowährungen.

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Das Magazin „Der Spiegel“ berichtete jetzt von einem dramatischen Fall: Ein 65-Jähriger leidet unter dem grauen Star. Sein Augenarzt rät dringend zur Operation. Denn ohne die OP droht der Mann zu erblinden. Doch die private Krankenkasse weigert sich, die Kosten für den notwendigen Eingriff zu übernehmen. Denn der 65-Jährige konnte sich den normalen Tarif seiner PKV nicht mehr leisten und ist in den Notlagentarif abgerutscht. Daher habe er keinen Anspruch auf Kostenübernahme für die OP, teilt seine Krankenversicherung ihm mit. Dem Bericht zu Folge hält die PKV des Mannes, die Augenerkrankung auch nicht für akut. Der graue Star sei ein sukzessiver Prozess, der nicht lebensbedrohlich ist. Rechtsanwalt Cocron hält die Argumentation der PKV für haarsträubend: „Wenn eine drohende Erblindung nicht akut ist, was dann? Mal ganz abgesehen davon, dass durch eine Erblindung auch Kosten entstehen. Gegen solche Krankenversicherungen sollten sich die Versicherten wehren.“

In dem Fall des Mannes zeigt sich ein grundsätzliches Problem von vielen privat Krankenversicherten. Im Alter können sie die Beiträge nicht mehr stemmen. Am Ende landen sie im Notlagentarif und der Arztbesuch wird nur noch bei akuten Beschwerden von der PKV übernommen. „Streitpunkt ist regelmäßig, wann Beschwerden akut sind. Private Krankenversicherungen lehnen die Kostenübernahme häufig in der Hoffnung ab, dass es der Versicherte ohnehin nicht auf einen Rechtsstreit ankommen lässt. Doch genau das sollten die Versicherten tun. Häufig reicht es schon, seinen Forderungen durch ein anwaltliches Schreiben Nachdruck zu verleihen, damit die PKV sieht, dass sie sich nicht so einfach vor der Kostenübernahme drücken kann“, so Rechtsanwalt Cocron, der schon zahlreiche Verfahren gegen private Krankenkassen bzgl. der Behandlung geführt und gewonnen hat.

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Pressekontakt: Rechtsanwalt István Cocron CLLB Rechtsanwälte Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz, Sittner Partnerschaftsgesellschaft mbB, Liebigstr. 21, 80538 München, Fon: 089 552 999 50, Fax: 089 552 999 90; Mail: cocron@cllb.de Web: www.cllb.de

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Kategorien: Verbraucherschutz

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