Risiko Sammelklage Abgasskandal

Risiko Sammelklage Abgasskandal

/ 04.12.2018 / / 1.895

HIER einen aktuelleren Artikel zum Thema lesen

Das Thema ” Risiko Sammelklage Abgasskandal ” befasst aktuelle betroffene Autobesitzer und Politiker gleichermaßen. Das Handelsblatt bringt es auf den Punkt. Zwar will die neue Bundesregierung das neue Musterverfahrensgesetz zur Ermöglichung von Sammelklagen im Abgasskandal noch zum 1. November 2018 einführen, aber ob das gelingt oder ob daraus nicht unter Umständen eine gigantische Verjährungsfalle wird, ist aktuell noch völlig unklar. Fakt ist: Nur eine Klage bis zum 31. Dezember 2018 setzt die Verjährung von Ansprüchen von EA189-Betroffenen gegenüber Volkswagen aus. Die Verjährung endet nämlich zum Jahresende drei Jahre nachdem im September 2015 der Vorstand des VW-Konzerns offiziell eine aktive Beteiligung im Abgasskandal zugegeben hatte. Heißt: Besitzer von AUDI, VW, Skoda oder Seat, die diesen Termin verpassen und weder selbst gerichtlich Forderungen anmelden oder sich einer zeitnah verjährungshemmend wirkenden Sammelklage anschließen, verlieren auf alle Zeiten den Anspruch an den Volkswagenkonzern.

Rechtsanwalt zu diesem Thema finden

Hier einen Rechtsanwalt zu diesem Thema finden

Verbraucherschutz.tv kooperiert deutschlandweit mit vielen kompetenten Rechtsanwälten auch aus Ihrer Region. Sie sind Anwalt und möchten hier veröffentlichen? Bitte Mail an usch@talking-text.de

Das Ergebnis der Musterklage muss nicht zwingend im Rahmen des heute möglichen Potentials einer individuellen Klage gegen VW ausfallen. Es ist durchaus denkbar, dass sich die Parteien auf einen Vergleich einigen, der unter den ansonsten recht einfach durchzustehenden Erstattungen liegen würde. Eine Vorgehen dagegen wäre nicht möglich. Heißt: Einigen sich die Verfahrensgegner im Musterverfahren auf einen fixen Schadensersatzanspruch, dann liegt dieser garantiert unter dem jetzt recht risikofrei durchsetzbaren Neuwert des Fahrzeugs.

Wie funktioniert die Musterklage im Abgasskandal?

Wahrscheinlich wird die Verbraucherzentrale den Part des Klägers übernehmen. Betroffene Autobesitzer können sich in ein Register eintragen lassen für eine geringe Einschreibgebühr. Der Ausgang des Verfahrens ist dann für alle registrierten Einzelfälle verbindlich.

Die vielen Unklarheiten machen das Hoffen auf die Sammelklage derzeit nicht zu einer echten Option. Es ist völlig offen, ob jeder Hersteller für sich verklagt wird und wie es aussieht, falls Autobesitzer noch Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Händler haben.

Können wir Ihnen helfen?

Hier ein Ticket eröffnen, durch die Eröffnung eines Tickets entstehen Ihnen keinerlei Kosten

Mitglieder der IG Dieselskandal werden zeitnah über die Entwicklung der Sammelklage Abgasskandal informiert.

Alternative Text
Kommentare / Anzahl der Kommentare: 10 Kommentare
Kategorien: Abgasskandal / Verbraucherschutz Schlagwörter: /

10 Kommentare zu “Risiko Sammelklage Abgasskandal”

  1. B. Manfred sagt:

    Sehr geehrter Herr Schmallenberg,
    ich möchte meinen SQ5 nicht zurückgeben, ich habe lange gesucht um dieses Modell Limited Edition in Sepang blau Neu zu bekommen.
    Meine Frage hierzu ob eine Wertminderung entstanden ist und wie es hier mit eventuellen Ausgleichszahlungen ist.
    Denn das hier die Kundschaft absichtlich betrogen ist, braucht man doch nicht zu hinterfragen. Sollte hier ein Update kommen wäre noch zu klären, ob es zu Verschlechterung des Fahrverhaltens und des Verbrauches kommt, geschweige denn die Haltbarkeit des Motors und dessen Komponenten.
    Es sollte erst von unabhängigen Gutachtern geprüft werden ob das Update zu solchen Verschlechterungen führt. Denn die Glaubwürdigkeit von Audi ist aus meiner Sicht nicht mehr gegeben, es sind ja schon in meinen Bekanntenkreis Beschwerden gekommen das die Updates zu schlechten Laufverhalten der Fahrzeuge geführt hat.
    Mit freundlichen Gruß
    Manfred B.

    1. Redaktion sagt:

      Da geht es um eine “Gretchen-Frage”: Vor Gericht wird man Sie fragen, warum – wenn Sie eigentlich so unzufrieden sind – Sie das Auto trotzdem behalten wollen. Aus meiner Sicht wäre das ein schlechter Verhandlungseinsstand. Besser wäre es, ihn zurückzugeben und eventl. im Vergleichsverfahren einen Schadensersatz auszuhandeln. Natürlich ist Ihnen eine Wertminderung entstanden, allein wie hoch die ist, bleibt unklar. 20 % des Neufahrzeugwertes – würde ich sagen – aber wer bin ich schon…?

      LG Usch

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert.
Sie wollen einen Backlink posten? Gerne mache ich Ihnen ein Angebot dazu (info@verbraucherschutz.tv).

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.

Angst? - hier klicken oder Hier 1. Hilfe anfordern.

Jetzt Beschwerdebrief aufsetzen!

Wir unterstützen sie in Ihrem Anliegen mit der Formulierung eines Beschwerdebriefes.

Hier mehr erfahren

Tickets für schnelle Hilfe

Jetzt mit unserem Ticketsystem Kontakt aufnehmen. Wir informieren Sie darüber, was in Ihrem Fall zu tun ist. Wir geben keinen Rechtsrat, sondern helfen Ihnen, die Krisensituation richtig einzuschätzen und die richtigen Schritte einzuleiten.


Für Anwälte

Interessierte Kooperationsanwälte senden ein Mail an info@verbraucherschutz.tv

Tel.: 0800 000 1961