Fahrzeugabholung: Musterbrief “Vorbehalt”

/ 09.03.2018 / / 3.944

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Wer in diesen Tagen einen bestellten Diesel-PKW in Empfang nimmt, der sollte sich bestätigen lassen, dass die Annahme nur unter Vorbehalt erfolgt. Die IG Abgasskandal empfiehlt, den Vorbehalt vom Händler bestätigen zu lassen. Unter Umständen hilft ein solches Dokument im weiteren Verfahren. Weiter Informationen für IG Mitglieder gibt es hier.

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Kommentare / Anzahl der Kommentare: 8 Kommentare
Kategorien: Verbraucherschutz

8 Kommentare zu “Fahrzeugabholung: Musterbrief “Vorbehalt””

  1. A.T. sagt:

    Hallo allerseits,
    ich habe Multivan 4 Motion 110kW TDI BMT bestellt. Heute kam per Einschreiben der Brief von VW. Entweder (1) kostenloser Rücktritt oder (2) Durchführung des Vertrags mit geänderten Verbrauchs- und CO2-Ausstoß-Werten. In dem Schreiben steht, getestet wurde nach
    “NEFZ[…], unter gleichzeitiger Berücksichtigung von Prozessstandards, die bereits auf das jüngste Testverfahren WLTP[…] überleiten”. (Was heißt das nun: wurde nach WLTP getestet oder nicht?)

    Aber KEIN Wort zu den neuen NOx-Werten. Nachfrage dazu habe ich gestellt.

    Ich werde wohl Option 2 nehmen, da ich das Auto ja haben will. Um vor versteckten Schäden zumindest meine Bedenken geäußert zu haben, werde bei Übernahme den hier vorliegenden Vorbehalt meinem Händler übergeben.

    Warum bloß informiert VW dazu nicht umfassend? Oder sehe ich da was falsch?
    Gibt es in der Runde bereits weitere Infos dazu?

  2. J.S. sagt:

    Hallo,
    Habe heute die Anzahlung meines Californias an den Händler mit dem Vermerk Zahlung unter Vorbehalt getätigt. Morgen bekomme ich die Papiere zur Zulassung. Sobald ich die Papiere habe gebe ich Ihm das ausgefüllte Schreiben (Abnahme unter Vorbehalt)mit der Bitte den Empfang mir zu quittieren. Macht der das nicht,bekommt er es halt mit Einschreiben. Da ich dann die Papiere zur Zulassung habe, kann dann VW auch nicht mehr reagieren, da das FZG spätestens Dienstag angemeldet wird. Bin gespannt wie die reagieren. Das Fahrzeug wird am 7.4.18 in Hannover direkt abgeholt. Rausrücken müssens Sie es ja dann.

  3. J.S. sagt:

    Frage: Wie läuft das ab, wenn ich das Fahrzeug in Hannover abhole, wie in der Bestellung ausgemacht. Gebe ich dem Händler vor Antritt der Fahrt das Schreiben und was für ein Datum trage ich ein. Das Abholdatum in Hannover oder das Datum wenn ich bim Händler die Papiere zur Anmeldung hole. (Nach Bezahlung).

    1. Redaktion sagt:

      Der Vorbehalt wird gegenüber dem Händler erklärt und es gilt das Datum der Übergabe des Schreibens

  4. O.N. sagt:

    Ein freundliche Hallo an die IG,

    vielen Dank für das Schreiben.

    Was mache ich bei der Abholung wenn sich der Händler verweigert das Schreiben zu unterzeichnen?

    Grüße

    1. Redaktion sagt:

      Hallo, der Händler bestätigt ja nur den Empfang, wenn er sich weigert schicken Sie den Vorbehalt einfach per Einschreiben.

      LG usch

      1. S.B. sagt:

        Der Vorbehalt muss ja vor oder während der Abnahme formuliert werden. Das klappt wohl bei Werksabholung und gutem Timing mit dem Schreiben an den Händler aber wie bei Händlerabholung? Es könnte passieren, dass der Händler sich dann entscheidet, das Fahrzeug unter dem Vorbehalt gar nicht zu verkaufen, es ist ohne die potentiellen Mängel ja gar nicht lieferbar! Die Folge wäre, dass man bereit sein müsste, dann das Fahrzeug nicht zu bekommen. Man kann durch das Schreiben also einen Storno des Händlers auslösen, der das Fahrzeug dann gern einem weniger schwierigen Kunden verkaufen wird. Kann eine Strategie sein, aus der Bestellung herauszukommen, wenn der Händler sich querstellt. Allerdings scheint ein Storno ja eh allgemein angeboten zu werden. Wenn man das Fahrzeug unbedingt haben will, dürfte man mit dem formulierten Vorbehalt eher schlafende Hunde wecken und ggf. ganz schön doof dastehen. Habe ich etwas übersehen?

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