Rückrufaktion für AUDI Diesel

Rückrufaktion für AUDI Diesel – V6 2,7, 3,0 und 4,2 Liter TDI mit EA897 und EA 897 EVO/ Rückruf 23X6 – Auch Cayenne, Macan, Panamera und Touareg

/ 21.05.2020 / / 30.653

Mai 2020: Schadensersatz plus Zinsen ab Kauf für Q5-Besitzer
News vom 8. November 2019: Auch Euro 4 betroffen
23X6 – Weitere Rückrufe für AUDI-Sechszylinder
Hier alle Artikel zum AUDI Diesel finden

News vom 8. Mai 2018: Schummelsoftware “optimiert” Adblue-Verbrauch in A6 und A7
News vom 13. November 2018: Erster Rückruf startet für 31.500 A6 und A7 am 14. November 2018

Dieselskandal
Aktuell sind die V6-Audis von mehreren offiziellen Rückrufaktionen betroffen: AUDI ruft im Februar 2019 auf Anordnung des Kraftfahrtbundesamtes sämtliche Modelle mit dem aktuellen V6-Motor in einer ersten von weiteren folgenden Rückrufaktionen zurück. Betroffen sind alle A4, A5, A6, A7, A8, Q5 und Q7 mit der Abgasnorm 6. Zuvor war bereits der 4,2-Liter-Motor aus dem A8 beim KBA in Flensburg aufgelaufen. Anfang Juni 2019 kommt eine dritte Rückrufaktion als Zwangsmaßnahme des KAB für A6 und A7 dazu. Nach den neuesten Erkenntnissen des Kraftfahrtbundesamtes ist durch die Rückrufaktion für AUDI Diesel nun fast die komplette neue Dieselflotte aus dem Kreis der oberen Mittelklasse und der Oberklasse betroffen. Im November 2019 kommt dann die Hiobsbotschaft: Auch in der Euro 4-Schadstoffklasse sind 2,7 Liter-Sechszylinder betroffen, das KBA hat AUDI aufgefordert, rund 40.000 Autos in Deutschland zurückzurufen. Betroffen sind wahrscheinlich auch alle 3,0 und 4,2 Liter-Motoren, also auch in Porsche und Touareg. Es gibt weitere Rückrufaktionen. Die aktuelle Version – für 25.000 bislang verschont gebliebene 6-Zylinder-Varianten – ist im April 2020 angelaufen.

Rechtsanwalt zu diesem Thema finden

Hier einen Rechtsanwalt zu diesem Thema finden

Verbraucherschutz.tv kooperiert deutschlandweit mit vielen kompetenten Rechtsanwälten auch aus Ihrer Region. Sie sind Anwalt und möchten hier veröffentlichen? Bitte Mail an usch@talking-text.de

Das KBA hat AUDI die Verwendung einer unzulässigen Abschaltvorrichtung und der Software zur AdbBlue-Reduktion nachgewiesen. Einmal wird dafür gesorgt, dass der Motor auf dem Rollen-Prüfstand weniger Stickoxyd produziert wie im Realbetrieb – praktisch das gleiche Prozedere, mit dem VW schon im September 2015 aufgeflogen ist – nur eine andere Technik. Warum AUDI noch im Januar 2018 glaubte, damit durchzukommen, entzieht sich jeder vernunftorientieren Einschätzung. Manipulation 2 sorgt dafür, dass zufriedene Kunden lange mit minimalem Adblue-Einsatz hinkommen. Der Motor wurde NACH der Aufdeckung des VW-Skandals verbaut, also im vollen Bewusstsein der Verantwortlichen, dass Manipulationen dieser Art nicht zulässig sind.

Weiterer AUDI Diesel Rückruf war zu erwarten

Der Motor ist auch in allen Porsche-Diesel-Modellen mit 6-Zylinder-Technik verbaut und im VW Touareg – auch hier gibt es aktuelle Rückruf-Aktionen. Ob hier ebenfalls der SCR-Katalysator betroffen ist, ist unklar.

127.000 Autos wurden bislang produziert. AUDI muss der Aufforderung nachkommen, bis zum 2. Februar eine angemessene Lösung zu präsentieren und die Organisation des Zwangsrückrufes zu organisieren. Für Kunden bedeutet dies, dass in anstehenden Verfahren um eine Rückgabe des Wagens ein offensichtlicher Betrugsverdacht im Raum steht. Zudem dürfen Eigentümer auf eine ordentliche Entschädigung hoffen, denn das gekaufte bzw. noch auszuliefernde Auto entspricht nach dem Umbau nicht mehr der Version, für die sich der Kunde entschieden hat. Die Rückrufaktion für AUDI Diesel wird wohl noch die Gerichte beschäftigen, denn Kunden haben jetzt einen berechtigten Anspruch auf Schadensersatz, da die Fahrzeuge offiziell mangelbehaftet sind und dieser Mangel kaum abgestellt werden kann. Problem: Die Maßnahmen die im Rahmen der Rückrufaktion stattfinden müssen, verändern das Auto in vielen Parametern, damit müssen sich Kunden nicht abfinden.

Nach dem Rückruf können Veränderungen anstehen, z.B. in Bezug auf Motorleistung, Verbrauch und Lebensdauer, aber auch in Bezug auf den erwartenden Wiederverkaufswert oder auf den zuverlässigen Betrieb der Abgasreinigung. So hatte es nach einem Software-Update bei anderen Modellen – z.B. beim VW T6 immer wieder Probleme mit dem AGR-Ventil gegeben. Es sind jetzt viele Frage zu klären. Eigentümer der betroffen PKW tragen sich am besten in die „IG AUDI 3 l & 4,2 l“ ein, die von verbraucherschutz.tv in Kooperation mit kompetenten Anwälten deutschlandweit geführt wird. Ziel ist es, relevante Informationen zeitnah zu den betroffenen zu transportieren, Neuigkeiten zu bewerten und daraus Handlungsempfehlungen zu erarbeiten.

KBA droht mit Zulassungsstopp

Die „Bild am Sonntag“ hat den aktuellen Dieselskandal rund um die Rückrufaktion AUDI Diesel am 21. Januar 2018 offen gemacht. Kann AUDI die notwendigen Maßnahmen nicht zeitnah entwickeln, dann droht wohl zusätzlich ein Zulassungsverbot, wie es z.B. auch für den aktuellen VW T6 mit PKW-Zulassung ausgesprochen wurde . Einen solchen Zulassungsstopp hat das KBA auch für den A8 mit 4,2 Liter-Diesel angekündigt . Hier liegt AUDI auch im Zeitplan der Entwicklungen zurück mit der Konsequenz, dass zumindest schon mal für den A6 ein Zulassungs und Auslieferungsstopp droht.

Vorheizsystem bringt Motor auf dem Prüfstand auf Temperatur

Dass AUDI nicht viel Zeit bleibt ist wohl auch Indiz dafür dass das KBA schon länger „dran“ ist, die News aber erst jetzt in den Fokus der Medien geriet. Es geht bei der verbotenen Einrichtung um die Strategie der Software, den Wagen im Rollenprüfstand-Modus intensiver vorzuheizen, damit schneller eine für die Abgasreinigung optimale Betriebstemperatur erreicht wird. Diese Temperatur wird im Alltagsbetrieb nicht oder nicht schnell genug erreicht, sodass deutlich mehr Stockoxid ausgestoßen wird. Die Schummelsoftware im A6 regelt den Adblue-Verbrauch so drastisch herunter, dass Audi-Fahrer nicht selbst auftanken müssen.

Rückrufaktion für AUDI Diesel alles andere als freiwillige Service-Maßnahme

AUDI führt eine kostenlose Serviceaktion an, in die auch die aktuell vom KBA erfassten Fahrzeuge einbezogen sind. Offenbar soll so der Eindruck entstehen, es handele sich grundsätzlich um eine freiwillige Optimierung im Rahmen eines funktionierenden Kundenservice. Mit freiwillig hat die aktuelle Rückrufaktion für AUDI Diesel aber ganz und gar nichts zu tun. Reagiert AUDI nicht zeitnah und den Erwartungen des KBA entsprechend, dann steht Ärger ins Haus – bis hin zur Zwangsstillegung betroffener PKW.

Hier Betroffenheit abfragen

Normalerweite kann man über die Datenbank des Kraftfahrtbundesamtes die eigene Betroffenheit HIER abfragen. Die neueste Rückrufaktion ist hier aber noch nicht eingetragen (Stand Mai 2018). Gerne ermitteln wir die Betroffenheit für Mitglieder unserer Interessengemeinschaften. Letzten Endes geht es aber gar nicht mehr um Rückrufaktionen. Zahlreiche Landgerichte erkennen Manipulationen auch ohne Hinweis vom KBA

Können wir Ihnen helfen?

Hier ein Ticket eröffnen, durch die Eröffnung eines Tickets entstehen Ihnen keinerlei Kosten

Die in der IG Dieselskandal zusammengeschlossenen Anwälte bitte zeitnah darum, sich in der Interessengemeinschaft zur Rückrufaktion AUDI Diesel einzutragen, damit möglichst schnell verwertbare Informationen zusammengetragen werden können. Mitgliedern der Interessengemeinschaft werden von der kostenlosen Erstberatung bis hin zur kompletten Prozesskostenfinanzierung attraktive Angebote gemacht. Natürlich steht die Teilnahme auch betroffenen AUDI-Fahrern in Österreich, der Schweiz und anderen Ländern frei, auch hier gibt es attraktive Angebote in Kooperation mit Anwälten aus den jeweiligen Ländern.

Alternative Text
Kommentare / Anzahl der Kommentare: 17 Kommentare
Kategorien: Abgasskandal Schlagwörter: / /

17 Kommentare zu “Rückrufaktion für AUDI Diesel – V6 2,7, 3,0 und 4,2 Liter TDI mit EA897 und EA 897 EVO/ Rückruf 23X6 – Auch Cayenne, Macan, Panamera und Touareg”

  1. Christopher sagt:

    Hallo, ich besitze einen Audi A6 4G Avant 3.0 TDI 150Kw 204PS Baujahr 03/2013, EURO 5.
    Ich habe vom KBA die Aufforderung zu dem (freiwilligen) Software-Update 23Z2 erhalten. Als mein Auto bei Audi zum TÜV vorgeführt wurde, wurde meinem Auto das Update ohne meine Einwilligung aufgespielt.

    Ist durch diese Aufforderung bzw. Aufspielung des Updates mein Auto automatisch vom Dieselskandal betroffen? Audi versucht es zu bestreiten.

    Audi verweigert ebenso die Deinstallation der Software.

    Vielen Dank.

    MfG

    1. Hallo Christopher, dein Auto ist betroffen und arbeitet gleich mit mehreren Abschaltvorrichtungen. Was da in der Werkstatt passiert kann dir mehr oder weniger gleichgültig sein, weil es weder etwas mit der Betroffenheit zu tun hat, noch irgendwas schlechter oder besser macht. Dein Auto wurde mit Betrugssoftware ausliefert – und das allein ist der Punkt und das allein macht juristisch die Betroffenheit aus. Wenn du dich entscheidest zu klagen, ist allein das der Punkt, also ob das Auto mit Betrugssoftware ausgeliefert wurde. Bitte mal in der IG Dieselskandal anmelden – da geht es immer mal wieder um solche Themen. Einer unserer Kooperationsanwälte hat das ganz gut zusammengefasst: https://rechtsanwalt-schwering.de/abgasskandal-informationen-zum-ea897-porsche-audi-vw/

  2. A6-Fahrer sagt:

    Guten Tag,
    ich habe ein Anschreiben vom KBA wg. einer “freiwilligen” Nachrüstung für meinen A6, 3.0 TDI mit Euro 4 erhalten. Ich lasse nun das Update nicht durchführen. Ist bekannt, ob der A6 mit dem 3.0 TDI, Euro 4 aus 2012 vom Abgasskandal betroffen ist? Wo kann dies in Erfahrung gebracht werden? Wie ist der Abgasskandal im Zusammenhang mit einer bestehenden Garantieversicherung bewertet werden? Danke

    1. Ja der A6 aus diesem Baujahr ist – glaubt man der Presse und dem KBA – betroffen. Der Rückruf wird auf jeden Fall verpflichtend werden. Alle Informationen die es dazu braucht stehen in diesem Artikel. Mit einer Grantie hat das nichts zu tun. Da können Sie keine Ansprüche geltend machen.

  3. Carsten Rang sagt:

    Guten Tag,
    ich habe mir im vergangenem Jahr November 2018 einen Audi A6 Avant 3.0 TDI V6 Bit gekauft. Vor einer Woche hatte ich das Schreiben der Audi AG im Briefkasten, nun stellt sich mir die Frage ob ich das Fahrzeug dem Händler wieder auf den Hof stellen kann?! Und mit wieviel Verlust ich zu rechnen habe?

    MFG C.Rang

    1. Martin sagt:

      Hallo,

      leider habe ich das gleiche Problem (gleiches Auto und Motorisierung) und bin nun am rätseln, ob eine rechtliche Vorgehensweise Sinn hat?

      Bin gerade ratlos.

      1. Redaktion sagt:

        Hallo Martin, das ist eigentlich eine rein wirtschaftliche Entscheidung. Wenn Sie den Wertverlust und das blöde Gefühl abschalten wollen, dann unternehmen Sie was. Die Chancen stehen gut. Gern können Sie mich dazu anrufen. Meine Kontaktdaten finden Sie auf http://www.ig-dieselskandal.de

  4. Sefa Durugan sagt:

    Hallo, ich bin auch betroffen mit meinem 3 l Audi a6. War schon zum Softwareupdate. Der Wagen verbraucht nun meiner Ansicht nach mehr Diesel, als zuvor! Meine Frage, wenn ich eine Rückabwicklung anstrebe, wird die Nutzungsentschädigung (gefahrene Km) vom ursrünglichen Kaupreis ohne Umweltprämie abgezogen oder nach Abzug der Umweltprämie. Um die zu erlangen habe ich schließlich meinen alten Diesel in abgegeben.Als Beispiel ohne Abzug der Umweltprämie 45000 Euro, nach Abzug der 7500 Euro Umweltprämie 37500 Euro. Welcher Preis gilt zur Berechnung der Nutzungsentschädigung
    Vielen Dank!

    1. Redaktion sagt:

      So etwas wird in der Klageschrift als Schadensersatzanspruch berechnet. Sie haben 20.000 Euro für das Auto bekommen und für 10.000 Euro Dieselprämie Ihr Auto in Zahlung gegeben. Sie würden dannn 30.000 Euro zurückbekommen, auch dann wenn Ihr Auto eigentlich weniger Wert ist, weil Sie ja auch von einem anderen hersteller eine Prämie inhätten in Anspruch nehmen können. Es gibt aber auch gerichte, die nur den Zeitwert des Autos anerkennen.

      1. Sefa sagt:

        Vielen Dank für die umgehende Beantwortung meiner Frage!

  5. Jürgen A. sagt:

    Ich hätte diesen Samstag 15.9. einen gebrauchten 2017er Q7 mit 200KW von Audi bekommen sollen. Jetzt heißt es auf einmal: „Die Audi AG hat für das Modell Audi Q7 einen Auslieferungsstopp angeordnet, da das AdBlue-Einspritzssystem eine Fehlfunktion hat.“
    Auf der Audi webpage sind auch alle entsprechenden Q7 Gebrauchtwagen verschwunden.
    Nur ist nirgends etwas offizielles für diesen Stopp zu finden, auch nicht auf der KBA Seite.

    Warum wird dies nicht offiziell bekanntgegeben?
    Welche Empfehlungen gibt es?
    Warum darf ein Gebrauchtwagen, der ja schon eine Zulassung hatte nicht mehr zugelassen werden?

    1. Redaktion sagt:

      Hallo Herr A.
      Das AdBlue-Problem ist ja bekannt, neu ist jetzt, dass die Fehlfunktion offenbar so brachial ist, dass selbst eine Zulassung gebrauchter Fahrzeuge nicht mehr möglich ist. Offenbar kann AUDI dem KBA keine technischen Lösungen anbieten.Ihre Fragen kann nur der derzeit einsitzende AUDI-Chef beantworten – oder das KBA. Bitte mal Mitglied werden: http://www.ig-dieselskandal.de – Ich nehme das Thema dort mal auf!

    2. Elvira sagt:

      Der Verkaufsverbot für gebrauchte Q7 Fahrzeuge ist bereits aufgehoben worden.
      Rufen Sie den Händler noch mal an. Es wird ein Update geben – aber das hat mit der Motor-Diesel-Software nichts zu tun, sondern um Betankung des AdBlue Tankes mit falschen Flüssigkeit (Missbrauch Wasser). Die Software soll das erkennen.

  6. bernd sagt:

    Rückrufaktion für AUDI Diesel – V6 3,0 TDI

    Lt. o.a. Text sind alle V6 Diesel der VW AG mit EURO 6 betroffen.
    Insbesondere bei der 200KW Ausführung gibt es aktuell – vor Auslieferung an den Kunden – updates für die “alten” A6.
    Aber was ist mit den anderen Varianten, wie dem Q7 4M ab Bj. 2015? Die haben den gleichen Motor, sind aber bislang nicht betroffen.
    Offenbar sind die Untersuchungen inzwischen abgeschlossen und keine weiteren Rückrufe zu erwarten.

    1. Redaktion sagt:

      Alle Audi 6zylinder der Schadstoff klasse 6 sind betroffen.

      Alle andere ist wunschdenken!

      Lg usch

  7. Meiler sagt:

    Hallo,habe im Dez.2017 so einen a6 3.0l V6 bestellt. Auslieferung am 06.03.18. Kfz brief am 23.02.18 von h. Stadtler unterschrieben. Wie soll ich mich verhalten? Bzw. Sind modelle 02/2018 noch betroffen?

    1. Redaktion sagt:

      Wenn das Auto ausgeliefert wird ist zumindest das Update gamacht worden. Ob er vorher “betroffen” war kann dir nur ein ehrlicher Händler oder ein Gutachter sagen.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert.
Sie wollen einen Backlink posten? Gerne mache ich Ihnen ein Angebot dazu (info@verbraucherschutz.tv).

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.

Angst? - hier klicken oder Hier 1. Hilfe anfordern.

Jetzt Beschwerdebrief aufsetzen!

Wir unterstützen sie in Ihrem Anliegen mit der Formulierung eines Beschwerdebriefes.

Hier mehr erfahren

Tickets für schnelle Hilfe

Jetzt mit unserem Ticketsystem Kontakt aufnehmen. Wir informieren Sie darüber, was in Ihrem Fall zu tun ist. Wir geben keinen Rechtsrat, sondern helfen Ihnen, die Krisensituation richtig einzuschätzen und die richtigen Schritte einzuleiten.


Für Anwälte

Interessierte Kooperationsanwälte senden ein Mail an info@verbraucherschutz.tv

Tel.: 0800 000 1961