beA – Elektronisches Anwaltspostfach kommt

/ 17.01.2018 / / 198

Aktuelle News zum Thema “Elektronisches Anwaltspostfach”: Am 1.01.2018 beginnt für Rechtsanwälte und Notare die sogenannte „passive Nutzungspflicht“ für das elektronische Anwaltspostfach. Nach § 31a VI BRAO ist der Eigentümer eines solchen “beA” verpflichtet, dieses nutzen zu können und die technischen und inhaltlichen Voraussetzungen dafür zu erfüllen. So muss gewährleistet sein, dass Anwälte über ihr elektronisches Postfach Nachrichten übermitteln und auch empfangen können. Anwälte müssen dazu etwas umdenken: Bislang war solcher Art Kommunikationsaustausch nicht wirklich in letzter Konsequenz verbindlich. In Zukunft haben solche über das beA versendete und empfangenen Nachrichten aber eine absolute Verbindlichkeit, denn Versand und Empfang werden rechtssicher dokumentiert. Die papierlose Kommunikation kann nun nachgewiesen werden.

Rechtsanwalt zu diesem Thema finden

Jetzt Kontakt zu Ralf Buerger - Rechtsanwalt für Bank und Kapitalmarktrecht - aufnehmen

Ralf Buerger ist Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht und Arbeitsrecht

mail@ra-ralf-buerger.de ,  02331 / 961 602

Für die Systemanmeldung ist die beA-Karte erforderlich, die nach der Erstregistrierung konkret auf den Anwalt zugeschnitten ist und dessen eindeutige Identifizierung ermöglicht. Weitere Informationen gibt es auch bei der Bundesnotarkammer . Laut Bundesnotarkammer kann es für beA-Karten, die nach dem 30.09.2017 bestellt wurden, zu Auslieferungsverzögerungen bis ins neue Jahr hinein kommen.

Die Bundesrechtsanwaltskammer definiert das neue Anwaltspostfach wie folgt: “Das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) ist die neue, einfache und sichere Alternative zum Versand anwaltlicher Dokumente. Es ist – nachdem es zunächst durch einstweilige Anordnungen des AGH Berlin und durch technische Probleme vorübergehend ausgebremst wurde – am 28.11.2016 in Betrieb gegangen und steht damit allen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten zur Verfügung.”

Weitere Hinweise gibt es unter www.bea.brak.d. Hier können sich Anwälte für das beA registrieren und weitere Erläuterungen zur Registrierung in der beA-Anwenderhilfe finden.

Aus der Pressemitteilung der Bundesrechtsanwaltskammer: “Die anwaltliche Verschwiegenheit ist einer der Kernwerte unseres Berufes. Sicherheit war deshalb die oberste Prämisse bei der Entwicklung des beA. Das gilt für den Zugang zum System genauso wie für die Übertragung und Speicherung der einzelnen Nachrichten. Durch die Verwendung von modernsten Authentifizierungs- und Verschlüsselungstechniken kann sich kein Unbefugter – und auch die BRAK selbst nicht – Zugriff auf die Nachrichten verschaffen.”

Zum Prozedere: beA-Karten und weitere Produkte können die Internetseite der Bundesnotarkammer bestellt werden. Dazu benötigen Rechtsanwälte die persönliche Antragsnummer/SAFE-ID, die jeder Rechtsanwältin und jedem Rechtsanwalt in einem persönlichen Anschreiben mitgeteilt wurde bzw. im Rahmen des Zulassungsverfahrens mitgeteilt wird.

Können wir Ihnen helfen?

Hier ein Ticket eröffnen, durch die Eröffnung eines Tickets entstehen Ihnen keinerlei Kosten

Für weitere Informationen und fachliche Unterstützung empfehlen wir RENOSTAR. Das Unternehmen informiert und begleitet Rechtsanwälte kompetent und umfassend bei allen Themen rund um das beA. Unentschlossenen Kunden bietet ReNoStar einen kostenlosen Test der Software an. Der Download der kostenlosen Anwaltssoftware ist hier möglich. Sie besteht aus einer Vollversion von ReNoStar, bei der nur die Anzahl der Akten begrenzt ist.

Alternative Text
Kommentare / Anzahl der Kommentare: bisher keine
Kategorien: Verbraucherschutz Schlagwörter:

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert.
Sie wollen einen Backlink posten? Gerne mache ich Ihnen ein Angebot dazu (info@verbraucherschutz.tv).

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.

Angst? - hier klicken oder Hier 1. Hilfe anfordern.

Jetzt Beschwerdebrief aufsetzen!

Wir unterstützen sie in Ihrem Anliegen mit der Formulierung eines Beschwerdebriefes.

Hier mehr erfahren

Tickets für schnelle Hilfe

Jetzt mit unserem Ticketsystem Kontakt aufnehmen. Wir informieren Sie darüber, was in Ihrem Fall zu tun ist. Wir geben keinen Rechtsrat, sondern helfen Ihnen, die Krisensituation richtig einzuschätzen und die richtigen Schritte einzuleiten.


Für Anwälte

Interessierte Kooperationsanwälte senden ein Mail an info@verbraucherschutz.tv

Tel.: 0800 000 1961