Guter Rat von Verbraucherschutz bis Abgasskandal

Neues im Abgasskandal – Audi muss A8 Diesel zurückrufen

/ 20.01.2018 / / 149

Audi verstrickt sich offenbar immer tiefer in den Abgasskandal. Nachdem es schon im Sommer eine Rückrufaktion für die Audi A7 und A8 der Baujahre 2009 bis 2013 gegeben hatte, wird nun der A8 mit dem Achtzylinder-Dieselmotor Baujahr 2013 bis August 2017 zurückgerufen. Auch hier soll es eine unzulässige Abschalteinrichtung gegeben haben. weiterlesen

Audi im Abgasskandal: Rückruf für ca. 5000 Audi A8 Diesel

/ 23.01.2018 / / 660

Neues Kapitel im Dieselskandal: Audi ruft rund 5000 A8 mit V8-Dieselmotor zurück. Das Modell wurde von 2013 bis zum August 2017 gebaut. Grund für den Rückruf ist eine nach Einschätzung des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) unzulässige Abschalteinrichtung beim Audi A8. weiterlesen

Jetzt auch SCANIA – 880 Millionen Geldbuße im LKW-Kartell

/ 03.11.2017 / / 89

In Sachen Lkw-Kartell weist die Kanzlei Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB aus Berlin und Hamburg darauf hin, dass nun auch der LKW-Hersteller Scania zu einer Rekordbuße von 880 Millionen Euro verurteilt wurde wegen über 14 Jahre stattgefundener illegaler Preisabsprachen mit anderen Lkw-Herstellern. weiterlesen

LG Stuttgart stellt Fehler in Widerrufsbelehrung der DSL Bank in einem Darlehensvertrag vom 18.01.2007 fest

/ 02.11.2017 / / 275

Das Landgericht Stuttgart hat in einem Urteil vom 13.09.2017 – 21 O 10/17 – festgestellt, dass eine Standard-Widerrufsbelehrung der DSL Bank aus einem Darlehensvertrag vom 18. Januar 2007 einen schwerwiegenden Fehler aufweist. Die fehlerhafte Widerrufsbelehrung führe dazu, dass die Kläger ihr Widerrufsrecht nach über acht Jahren noch wirksam ausüben konnten. weiterlesen

Widerruf Autokredit – HAHN Rechtsanwälte schließt Vergleich mit Fiat Chrysler Bank (FCA Bank)

/ 02.11.2017 / / 696

HAHN Rechtsanwälte hat mit der FCA Bank Deutschland AG – die Fiat Chrysler Bank – wegen eines widerrufenen Autokredits einen außergerichtlichen Vergleich geschlossen. Deren Mandant aus Würzburg hat als Verbraucher mit der Fiat Bank am 30. April 2008 einen Kreditvertrag zur Finanzierung seines Fiat Bravo Diesel geschlossen. Die Willenserklärung zum Abschluss des Autokreditvertrages hat der Mandant am 03. Dezember 2015 wegen Fehlerhaftigkeit der Widerrufsbelehrung widerrufen. HAHN Rechtsanwälte konnte durch ihre Tätigkeit erreichen, dass sich die Parteien vergleichsweise auf die Zahlung eines Nutzungsersatzes von 5.000,00 Euro an den Darlehensnehmer bei Kostenaufhebung einigten. Der PKW verblieb beim Darlehensnehmer. weiterlesen