Nachrangdarlehen Hanseatisches Fußball Kontor

/ 29.11.2017 / / 315

Die Hanseatisches Fußball Kontor GmbH und die Hanseatisches Fußball Kontor Invest GmbH sind insolvent. Die Insolvenzverfahren wurden am Amtsgericht Schwerin eröffnet. Für die Anleger, die sich über Nachrangdarlehen oder Genussrechte beteiligt haben, dürfte im Insolvenzverfahren allerdings kaum etwas zu holen sein.

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Nicht erst seit den gigantischen Ablösesummen im Sommer 2017 geht es im Fußball bei Spielerwechseln um viel Geld. Daran wollte auch die Hanseatisches Fußball Kontor GmbH partizipieren und im Transfergeschäft mitmischen. Auch wenn natürlich um einige Nummern kleiner als bei den Top-Transfers. Aber auch mit Talenten lässt sich bereits gutes Geld verdienen. Das Konzept wurde auch den Anlegern schmackhaft gemacht. Die Geschäftsidee ging jedoch nicht auf und nach der Insolvenz müssen die Anleger mit dem Totalverlust rechnen. Denn Nachrangdarlehen werden im Insolvenzverfahren nachrangig behandelt, d.h. die Anleger kommen erst zum Zug, wenn die Forderungen aller anderen Gläubiger bedient sind. Doch dann ist in der Regel kein Geld mehr da, das noch verteilt werden könnte.

Rechtsanwalt Ralf Buerger hat sich seit Jahren mit der Wahrung von Anleger-Rechten bei Nachrangdarlehen auseinandergesetzt. Dabei ist die Lage oft nicht so hoffnungslos, wie sie zunächst aussieht. „Die Nachrangigkeit ist häufig nicht wirksam vereinbart worden“, erklärt der Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Hagen.

Denn vielfach finden sich bei Nachrangdarlehen vorformulierte Klauseln zum Rangrücktritt in den AGB und unterliegen damit der Inhaltskontrolle. Derartige Klauseln müssen für den Anleger verständlich formuliert sein und er muss über sein Risiko aufgeklärt werden. Das ist aber häufig nicht der Fall und der Anleger wird über die möglichen Folgen seiner Investition im Unklaren gelassen. Rechtsanwalt Buerger: „Verstoßen vorformulierte Klauseln in den AGB gegen das Transparenzgebot oder benachteiligen den Anleger unangemessen, sind sie unwirksam.“

Das hat mehrere positive Folgen für die Anleger. Ihre Forderungen sind dann im Insolvenzverfahren nicht mehr nachrangig zu behandeln. Außerdem steigen ihre Aussichten, Ansprüche auf Schadensersatz durchsetzen zu können. Denn das Unternehmen, z.B. die Hanseatisches Fußball Kontor GmbH, könnte dann als erlaubnispflichtiger Finanzdienstleister angesehen werden. Dann benötigt es für seine Einlagengeschäfte auch eine Genehmigung. Ebenso bräuchten die Vermittler für die Vermittlung der Einlagengeschäfte eine entsprechende Genehmigung. Liegt diese nicht vor, können sowohl die Unternehmensverantwortlichen als auch die Vermittler in der Haftung stehen.

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Darüber hinaus können Anlegern in Nachrangdarlehen der Hanseatisches Fußball Kontor Schadensersatzansprüche wegen einer fehlerhaften Anlageberatung entstanden sein, wenn die Anleger beispielsweise nicht über ihr Totalverlustrisiko aufgeklärt wurden.

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