John Lemon in Hamburg – Yoko Ono verlangt Unterlassung

/ 27.11.2017 / / 211

Man mag dem Hamburger Barbetreiber ruhig unterstellen, dass die Namensannäherung bewusst gewählt wurde. Bei der Eröffnung der Kneipen Yoko Mono und John Lemon in Hamburg hatten die Betreiber allerdings die Rechnung ohne Lennons streitbare Witwe Yoko Ono gemacht, die gegen das Yoko Mono bereits eine Unterlassungsverfügung beim Landgericht Hamburg (LG Hamburg, Beschluss v. 12.7.2017, Az. 318 O 195/17) erwirkt hat und nun auch gegen das John Lemon vorgeht.

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Rechtsanwalt Arno Lampmann, Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und Partner bei LHR – Kanzlei für Marken, Medien, Reputation: „Man kann die Freude des Betreibers über das pfiffige Namenskonzept nachvollziehen, unterm juristischen Strich handelt es sich aber um die Verletzung des Persönlichkeitsrechts, das Lennons Witwe posthum für den berühmten Beatle durchsetzt.“ Die dritte Kneipe – eventuell für extravagante Cocktails – hätte wahrscheinlich den Namen „Mango Stirr“ getragen. Durch diese Namenswahl werden Verbindungen zu den berühmten Originalen hergestellt und damit die Popularität der Beatles – und deren Witwen und Ehefrauen – für den eigenen wirtschaftlichen Erfolg missbraucht.

Zum Problem könnte allenfalls werden, dass sich Yoko Ono 17 Jahre lang nicht an dem Bar-Namen gestört hatte. „Was allerdings allenfalls mögliche Schadensersatzansprüche und nicht die Verpflichtung, die Nutzung des Namens zu unterlassen, betreffen würde.”, so Lampmann. Dennoch: Personen, die Ihren Namen in ursprünglicher oder bewusst verfälschter Form in der Nutzung durch andere verhindern wollen, sollten zeitnah Rechte anmelden und Unterlassung verlangen – Je früher je besser.

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Die Kosten für solch ein Verfahren trägt übrigens der Rechtsverletzter. Das Geld für das Verfahren will der Hamburger Bar-Besitzer durch eine Crowdfunding-Aktion aufbringen. Laut Bildzeitung will er mit Unterstützung seiner Gäste Yoko Ono zur Klage zwingen. Offenbar nach dem Motto: Wenn schon Werbung auf fremde Kosten, dann auch richtig.

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Kategorien: Verbraucherschutz

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