Unrechtmäßige Beitragserhöhungen in der privaten Krankenversicherung – Chance für Versicherungsnehmer

/ 21.11.2017 / / 203

Privat Krankenversicherte können nach einem Urteil des Landgerichts Potsdam vom 27.09.2017 auf eine ordentliche Rückerstattung hoffen. Nach Ansicht des LG Potsdam hat die Axa die Beiträge zur privaten Krankenversicherung über Jahre unrechtmäßig erhöht. „Das dürfte allerdings nicht nur für die Axa, sondern auch für andere Versicherer gelten“, sagt Rechtsanwalt Florian Hitzler, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Rechtsanwalt zu diesem Thema finden

Hier einen Rechtsanwalt zu diesem Thema finden

Verbraucherschutz.tv kooperiert deutschlandweit mit vielen kompetenten Rechtsanwälten auch aus Ihrer Region. Sie sind Anwalt und möchten hier veröffentlichen? Bitte Mail an usch@talking-text.de

Dabei geht es zunächst nicht darum, dass die Beiträge in der PKV gestiegen sind. „Der Versicherer kann die Beiträge anpassen. Allerdings muss ein unabhängiger Treuhänder die Prämienanpassung absegnen. Voraussetzung ist die Unabhängigkeit des Treuhänders, d.h. er darf nicht den überwiegenden Teil seiner Einkünfte von dem Versicherungskonzern beziehen“, erklärt Rechtsanwalt Hitzler. Genau diese Unabhängigkeit des Treuhänders war bei der Axa nach Überzeugung des LG Potsdam aber nicht gegeben.

Damit hat das LG Potsdam das erstinstanzliche Urteil des AG Potsdam im Wesentlichen bestätigt. Der Treuhänder, der die Beitragsanpassungen absegnen muss, sei befangen gewesen, da er den überwiegenden Teil seiner Gesamteinkünfte von der Axa beziehe. Die Unabhängigkeit sei damit nicht mehr gegeben. Der klagende Versicherungsnehmer erhält damit seine zu viel geleisteten Beiträge zzgl. Zinsen zurück.

„Diese Problematik dürfte sich auch bei anderen Versicherern ergeben. Wurden die Beiträge unzulässig erhöht, kann der Versicherungsnehmer die zu viel gezahlten Prämien zurückverlangen. Dabei kann es schnell um mehrere tausend Euro gehen“, so Rechtsanwalt Hitzler. Allerdings wird am Ende voraussichtlich der BGH entscheiden müssen. Denn die Axa hat die Revision bereits angekündigt.

„Treuhänder müssen Beitragserhöhungen überprüfen. Gleichzeitig werden sie aber auch vom Versicherungskonzern dafür bezahlt. Da kann es um die Unabhängigkeit schnell geschehen sein. Wahrscheinlich wird der BGH entscheiden müssen, wie hoch der Anteil der Zahlungen des Versicherungskonzerns an den Gesamteinkünften des Treuhänders sein darf, damit seine Unbefangenheit noch gegeben ist. Sollte sich der BGH der Potsdamer Rechtsprechung anschließen, könnten auf die Versicherer Klagen in Millionenhöhe zukommen“, so Rechtsanwalt Hitzler.

BRÜLLMANN Rechtsanwälte bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Situation an und holt ggf. auch kostenlos eine Deckungszusage von der Rechtsschutzversicherung ein.

Können wir Ihnen helfen?

Hier ein Ticket eröffnen, durch die Eröffnung eines Tickets entstehen Ihnen keinerlei Kosten

Mehr Informationen:
https://www.bruellmann.de/kompetenzen/versicherungsrecht/private-krankenversicherung/

Alternative Text
Kommentare / Anzahl der Kommentare: bisher keine
Kategorien: Gesundheit Schlagwörter: /

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert.
Sie wollen einen Backlink posten? Gerne mache ich Ihnen ein Angebot dazu (info@verbraucherschutz.tv).

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.

Angst? - hier klicken oder Hier 1. Hilfe anfordern.

Jetzt Beschwerdebrief aufsetzen!

Wir unterstützen sie in Ihrem Anliegen mit der Formulierung eines Beschwerdebriefes.

Hier mehr erfahren

Tickets für schnelle Hilfe

Jetzt mit unserem Ticketsystem Kontakt aufnehmen. Wir informieren Sie darüber, was in Ihrem Fall zu tun ist. Wir geben keinen Rechtsrat, sondern helfen Ihnen, die Krisensituation richtig einzuschätzen und die richtigen Schritte einzuleiten.


Für Anwälte

Interessierte Kooperationsanwälte senden ein Mail an info@verbraucherschutz.tv

Tel.: 0800 000 1961