Auto bei der Opel Bank finanziert – Widerruf prüfen

/ 16.11.2017 / / 205

Nicht nur bei vom Abgasskandal betroffenen Fahrzeugen lässt sich ggf. der Autokredit widerrufen. Grundsätzlich ist der Widerruf immer möglich, wenn die finanzierende Bank nicht ordnungsgemäß über das Widerrufsrecht belehrt oder fehlerhafte Informationen verwendet hat. „Nach unserer Auffassung sind davon auch Autofinanzierungen der Opel Bank betroffen. Auch in diesen Kreditverträgen lassen sich Fehler finden, die dazu führen, dass die Widerrufsfrist nicht in Lauf gesetzt wurde und der Widerruf deshalb immer noch möglich ist“, sagt Rechtsanwältin Jessica Gaber von der Kanzlei Cäsar-Preller in Wiesbaden.

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Der sog. Widerrufsjoker ist vor allem durch den Widerruf von Immobiliendarlehen bekannt geworden, der zahlreichen Verbrauchern die Möglichkeit eröffnet, von den aktuell niedrigen Zinsen zu profitieren. Dieser Widerruf ist genauso bei Autofinanzierungen möglich, bietet gleichzeitig aber noch einen entscheidenden Pluspunkt für die Verbraucher. „Hat ein Verbraucher bei einem Opel-Händler einen Wagen gekauft, wurde dabei häufig auch die Finanzierung über die Opel Bank vermittelt. Dann liegt ein klassisches verbundenes Geschäft vor. Das führt dazu, dass durch den erfolgreichen Widerruf sowohl der Kreditvertrag als auch der Kaufvertrag rückabgewickelt werden“, erklärt Rechtsanwältin Gaber.

Der Vorteil für den Verbraucher liegt darin, dass er das Fahrzeug an die Bank zurückgibt und seine bereits geleisteten Raten inkl. einer möglichen Anzahlung zurückbekommt. Lediglich die meist niedrigen Zinsen darf die Bank einbehalten und für die gefahrenen Kilometer eine Nutzungsentschädigung verlangen. Trotz Nutzungsentschädigung lohnt sich der Widerruf in vielen Fällen, da der Verbraucher dabei häufig mehr Geld erhält als er es bei einem Weiterverkauf bekommen würde. Zumal gerade bei gebrauchten Diesel-Fahrzeugen die Preise durch den Abgasskandal und seine Folgen im Keller sind.

Im Idealfall muss bei Autofinanzierungen, die seit dem 13. Juni 2014 geschlossen wurden, noch nicht einmal eine Nutzungsentschädigung gezahlt werden, da dann eine sehr verbraucherfreundliche Gesetzesänderung greift.

Der Widerrufsjoker bei Autokrediten lässt sich unabhängig davon einsetzen, ob das Fahrzeug vom Abgasskandal betroffen ist oder ob es sich um einen Diesel oder Benziner handelt. Voraussetzung für den Widerruf sind lediglich die fehlerhaften Informationen der finanzierenden Bank. Rechtsanwältin Gaber: „Nicht nur die Opel Bank, sondern auch viele andere Banken haben bei den Kreditverträgen Fehler gemacht. Eine Überprüfung der Vertragsunterlagen kann sich deshalb durchaus lohnen.“

Die Kanzlei Cäsar-Preller prüft kostenlos, ob die Voraussetzungen für den Widerruf des Autokredits vorliegen.

Mehr Informationen: http://www.der-widerruf.de/

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Autor: Rechtsanwältin Jessica Gaber
Kanzlei Cäsar-Preller

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