Lohnt es sich, einen Anwalt einzuschalten?

Klarmobil – Lohnt es sich, einen Anwalt einzuschalten?

/ 09.05.2022 / / 3.683

In der Redaktion von verbraucherschutz.tv landen immer öfter Nachfragen nach einer juristischen Vertretung gegen Forderung des Mobilfunk-Anbieters “Klarmobil“: “Lohnt es sich, einen Anwalt einzuschalten?”. Kunden sehen sich vermeintlich unzulässigen Zahlungsaufforderungen ausgesetzt und würden sich gern wehren – auch wenn es in vielen Fällen um Summen unter 30 Euro geht. Wir haben uns die Arbeit gemacht, und einige Rechtsanwälte zum Thema nach ihrer Meinung gefragt.

Dr. Christian Hoffmann

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Dr. Christian Hoffmann ist Verbraucheranwalt mit eigener Kanzlei in Kiel. Sein Fokus liegt auf der Abwehr von Forderungen aus Abo-Fallen - hier insbesondere Rechnungen und Mahnungen von Dating- und Flirtportalen wie z.B. SexyDate, C-Date oder VerboteneFrauen und Inkasso durch die ecollect AG..


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In einem aktuellen Fall tauchten 29 Euro auf der Abrechnung von Klarmobil auf, für die der Kunde keinerlei Verständnis aufbringen konnte. Wie es zur Rechnungstellung gekommen ist tut mal gerade nichts zur Sache. Ausgangslage ist, dass der Klarmobil-Kunde erwägt, die Sache einem Rechtsanwalt zu übergeben.

Einschaltung des Anwalts funktioniert

Unsere Nachfragen haben ergeben, dass dieser Weg funktioniert. Klarmobil storniert nach einem anwaltlichen Schreiben alle Rechnung. Gut – soweit! Aber wer zahlt die Anwaltskosten, die zwischen 150 und 300 Euro liegen können? Hier setzt Klarmobil Akzente und sagt: “OK, wir verzichten auf die Forderung, aber durch die Inanspruchnahme eines Anwaltes sind Kosten entstanden, die im außergerichtlichen Verfahren zu vermeiden gewesen wären. Dem streitbaren Kunden werden 29 Euro erlassen, den Anwalt muss er aber selbst zahlen. In vielen Fällen entspricht dies aber nicht dem Rechtsverständnis aller am Verfahren Beteiligter.

Um die Anwaltkosten erstattet zu bekommen müssen diese wiederum beansprucht werden, idealerweise vom Anwalt, was die Kosten wieder hochtreibt. Der Klarmobil-Kunde treibt sich unter Umständen in eine Schleife bis irgendwann mal jemand klagt. Dies wird zweifelsohne der Kunde sein, weil dieser ja Ansprüche stellt, Klarmobil als vermeintlicher Anspruchsgegner nur Ansprüche abwehrt.

Das Ganze zieht sich hin, der Ausgang ist ungewiss…

Was lernen wir daraus?

Klarmobil-Kunden müssen unbedingt VOR dem Einsatz eines Anwaltes Kontakt mit Klarmobil aufnehmen und die Rückerstattung der zu Unrecht abgebuchten Beträge bitten. Erst wenn dieses abgelehnt wird sollte in einem zweiten Schreiben der kostenpflichtige Einsatz eines Rechtsanwaltes angekündigt werden. Kommt es immer noch zu keinem Einlenken, dann kann ein Anwalt mit der Durchsetzung der Forderung beauftragt werden. Das ist nicht der Königsweg, versetzt Klarmobil-Kunden in einem eventuell anstehenden Rechtsrat in eine bessere Position. Ohne ein vorheriges Anschreiben gibt es keinerlei Anspruchsgrundlage auf Erstattung von Rechtsanwaltsgebühren im außergerichtlichen Verfahren.

Wer streiten will sollte also wissen: Es gibt keinen einfachen Weg, kleinere Summen zurückfordern zu können. Wer an die Sache mit einem Anwalt herangehen will muss wissen, dass das kein einfacher Weg wird.

Was meint der Anwalt?

Können wir Ihnen helfen?

Hier ein Ticket eröffnen, durch die Eröffnung eines Tickets entstehen Ihnen keinerlei Kosten

Rechtsanwalt Georg Schepper aus Bielefeld hat gegen Klarmobil geklagt, als die dem Anwalt Weiterleitungen von der Mailbox zum Handy berechnen wollten, obwohl eigentlich eine Flatrate vereinbart war. Schepper gewann – und ist auch zuversichtlich, jedes weitere Verfahren gewinnen zu können – wenn die Rechtslage wie in seinem Fall klar ist. Sein Lösungsvorschlag: Klarmobil anschreiben, Absage abwarten, dann klagen auf Rückerstattung der zu viel gezahlten Gebühren und Übernahme der Anwaltkosten. Schepper: “Natürlich ist das ein Risiko, aber nur so kann man etwas erreichen.”

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Kommentare / Anzahl der Kommentare: 11 Kommentare
Kategorien: Verbraucherschutz Schlagwörter:

11 Kommentare zu “Klarmobil – Lohnt es sich, einen Anwalt einzuschalten?”

  1. Jasmin sagt:

    Nein, genau darum geht’s ja.
    Die Dame fragte mich, ob sie mir dieses Angebot zuschicken darf.
    Ich habe ihr daraufhin gesagt, dass sie es mir gerne zuschicken kann, dass ich es aber ohnehin nicht nutzen werde, da ich es nicht brauche.

    Warum sollte ich der kostenpflichtigen Aktivierung eines Produkts, das mir eben in diesem Angebot vorgestellt werden soll, zustimmen, obwohl im Voraus bereits klar ist, dass ich es nicht nutzen werde? Und noch dazu, bevor ich das Angebot überhaupt gesichtet habe.

    Da müsste doch klar sein, dass ich nicht einwillige, für etwas zu bezahlen, was ich nicht erhalten möchte.

    Ich finde das von Klarmobil selbst einfach so berechnend irreführend ausgedrückt. Es sollte doch möglich sein, der Zusendung eines Angebots (nicht der Kaufbestätigung!) zustimmen zu können, um es sich in allen Einzelheiten anzusehen, bevor man tatsächlich einen Kauf tätigt.

    Und dann die gebuchte Option so geschickt zu verbergen, dass sie in der App weder im bestehenden Tarif noch auf der Rechnung angezeigt wird. Wozu brauche ich eine App, die damit wirbt, dass alle Kosten und Daten angezeigt werden, wenn dann eben die wichtigen Dinge doch nur über die Webseite ersichtlich sind.

    Es wurden ja auch keine Rechnungen als solches geschickt. Nur die monatliche Rechnung des Grundtarifs, aber nichts Separates, was die Zusatzoptionen betrifft.

  2. Jasmin sagt:

    Aber ist liegt der Sinn eines Angebots darin, dass ich es mir zuvor ansehen kann, um Vor- und Nachteile abzuwägen und mich dann zu entscheiden, ob ich das Angebot annehme oder nicht?

    Das würde ja sonst bedeuten, dass ich in den nächsten Wochen 24 Tonnen Pellets geliefert bekomme, weil verschiedene Händler mir telefonisch ein Angebot per E-Mail angekündigt haben und ich dem zugestimmt habe.

    Gleiche Situation, aber ich bin mir ziemlich sicher, dass ich die ganzen Pellets durch Erhalt der Mail nicht automatisch gekauft habe.

    1. Das ist alles eine Frage des Wortlauts: ” wenn jemand einem zugeschickten Angebot zustimmt” heißt für mich, dass man einem Angebot zugestimmt hat.

  3. Jasmin sagt:

    Ich habe ganz aktuell das Problem, das wie ich jetzt sehe bereits seit Jahren besteht.

    Mir wurden per Telefonat Optionen zum Dazubuchen angeboten, welche ich selbst nie aktiviert habe. Geld wurde natürlich trotzdem abgebucht. Sind jetzt knapp 50€, da es mir in der App nicht als gebuchte Option angezeigt wird.

    Auf Nachfrage heißt es dann, mit meiner Zustimmung zu dem Angebot per Mail habe ich automatisch auch der Aktivierung dieser Optionen zugestimmt. Und das, obwohl ich mehrmals am Telefon wiederholt habe, dass ich daran kein Interesse habe und es nicht nutzen werde, auch wenn sie mir das Angebot zuschicken.

    Jetzt Mal ehrlich, wenn jemand einem zugeschickten Angebot zustimmt, hat man damit dann das Produkt automatisch gekauft?! In der Mail heißt es, ich müsse noch auf den Aktivierungslink klicken, um es überhaupt nutzen zu können. Im Nachhinein heißt es dann, egal, ob darauf geklickt wird oder nicht, es ist mit Erhalt der Mail bereits aktiviert und kostet Geld (welches wiederum nur auf der Webseite in der Rechnung angezeigt wird, nicht aber in der App).

    Ich bin jetzt auch am Überlegen, einen Anwalt einzuschalten. 50€ sind gerade jetzt ne Menge Geld, aber die Anwaltskosten sind natürlich deutlich höher.

    Ich hab das letzte Telefonat ebenfalls aufgezeichnet, um mich genauso abzusichern, wie Klarmobil es zu tun vermag.

    Irgendwelche Tipps für’s weitere Vorgehen?

    1. Jetzt Mal ehrlich, wenn jemand einem zugeschickten Angebot zustimmt, hat man damit dann das Produkt automatisch gekauft?

      Hallo Jasmin, ja, eigentlich ist das so….

      mein Tipp, kündige dem Anbieter, beiß die Zähne zusammen bis es vorbei ist. Oder nimm dir einen Anwalt. Andere Optionen gibt es leider nicht – oder frag mal bei der Verbraucherzentrale, da gibt es auch guten Rat!

      LG Usch

  4. Jürgen sagt:

    Habe bei Klarmobil Anfang Mai für meinen Neffen einen Tarif mit Internetflat für mtl. 10,- gebucht, wollte ihm zum Geburtstag damit eine Freude machen. Mein Erstaunen war groß, denn nicht 10,- € wurden abgebucht, sondern 149,58 €. Grund, mein Neffe hat angeblich und ohne es zu wissen mit seinem Tablet mehrere Abos getätigt. Ich habe Widerspruch eingelegt mit Hinweis, dass der Junge erst 10 ist und authistisch. Man sagte mir, dass ich selbst dafür verantwortlich wäre, wenn der Junge mit meiner SIM-Karte Unfug treibt. Ich erwiderte, dass der Junge doch gar nicht geschäftsfähig ist und diese Abos somit rechtlich nicht bindend sind. Worauf ich zur Antwort bekam, dass der Vertrag auf meinen Namen läuft und ich damit rechtlich in der Pflicht sei. Ich biß in den sauren Apfel und ließ aber die SIM-Karte Anfang Juni sperren. Nun, jetzt im Juli erhalte ich plötzlich eine Rechnung über 239,85 €, obwohl die Karte gesperrt ist. Werde jetzt schriftlichen Widerspruch einlegen und mir gleichzeitig einen Anwalt nehmen. Ich kann vor Klarmobil nur warnen. Das ist eine reine Abzockerfirma.

  5. staverescu sagt:

    Hallo. Nun bei mir gehts nicht um 29€,klarmobil hat meine simkarte gesperrt und mich erpresst, 320€ zu zahlen. Ich habe Widerspruch eingelegt und das Geld zurückgebuch auf anwaltlicher Rat. Jetzt will das Inkassobüro 740€ von mir, davon sollen neue 430€ die restlichen Vertragsgebühren sein und das bei gleichzeitiger Sperre. Ich warne jeden bei dieser Firma einen Vertrag zu machen und nein Drittanbietersperre hilft nicht, die gilt für SMS Abofallen nicht. Ich werde nix bezahlen, aber seit 2,5 Monaten werde ich extrem hier bedroht und mit emails und briefe bombardiert. Es ist echt eine Schande dass Psychoterror ganz legal ist in diesem Land. Ich lasse es auf ein Amtsgericht ankommen, aber wer immer nur droht der machts offesichtlich nicht. Darum immer noch stalken und inkassobüro.Und ja auf reclabox gibts weitere Geschädigte.

  6. Franz M. über facebook sagt:

    Erstmal macht man ne Drittanbietersperre.

    Wenn dann außer der normalen vereinbarten Kosten nochwas gefordert wird, weist man das zurück.

    Man fordert den Anbieter auf, explizit die Rechts- und Vertragsgrunglagen des höheren Betrages nachzuweisen.
    (nachweisbar, z.b. per Fax E-Post usw)

    Es wird unter Bezugnahme auf § 367 BGB nur der Grundbetrag des Handyvertrages mit genauer Bezeichnung überwiesen.
    – also nicht einfach “Re.Nr. XY123“.
    Sonst löhnt man und die Forderungen werden trotzdem höher.

    Dann müsste der Anbieter den höheren Betrag auf dem normalen Rechtsweg (Mahnbescheid, Klage, Gerichtsverfahren) durchstreiten.

    Man sollte sich keinesfalls einschüchtern lassen, wenn ein Inkasso mit weiteren lustigen Pamphleten die Kosten hochtreibt.

    Wenn das zu bunt wird, kann ne “negative Feststellungsklage“ helfen.

    Man zwingt damit den unseriösen Forderer in ein Gerichtsverfahren, was er ja offensichtlich zu vermeiden versucht.

    Bei einer rechtlich einwandfreien Forderung, eines seriösen Anbieters, ginge das mit der Titulierung nämlich ratz-fatz, ohne größere Kosten.

    1. Redaktion sagt:

      Hallo,

      alles richtig, bis auf eins: Die Drittanbietersperre hilft hier nicht. Klarmobil ist ja selbst Anbieter und bucht direkt ab
      LG Usch

  7. Lol – wegen 29€ einen 9€ teuren Musterbrief dazu kosten fur einschreiben mit Rückschein. Zeitaufwand usw. Aber wenn klarmobil damit durchkommt ist das auch ein witz.

    1. Redaktion sagt:

      Klarmobil hat das Geld doch schon. Wenn man nichts macht und Geld spart für Anwalt, Musterbrief und Einschreiben, dann sind 12 x 30 Euro auch 360 Euro im Jahr.

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