DSL-Vertrag vorzeitig kündigen

Den DSL Vertrag vorzeitig kündigen – wann ist es möglich?

/ 27.10.2017 / / 2.724

In Deutschland gab es im Jahr 2016 24 Millionen DSL Anschlüsse, was einen historischen Höchststand darstellt. Die lange Laufzeit der Verträge von durchschnittlich 24 Monaten stellt Verbraucher immer wieder vor Herausforderungen. Wie kann ein Vertrag vorzeitig beendet werden? Ist der Wechsel zu einem günstigeren Anbieter auch vor Ende der Laufzeit möglich?

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Die meisten DSL Verträge laufen über 24 Monate und verlängern sich in der Regel automatisch um ein weiteres Jahr, wenn die Kündigung nicht rechtzeitig ausgesprochen wurde. Eine reguläre Kündigung ist jederzeit zum Ende der Laufzeit möglich. Manche Experten empfehlen daher, grundsätzlich vorsorglich zu kündigen, um den Kündigungstermin nicht zu verpassen und zudem von besonderen Angeboten des Providers profitieren zu können.

Was aber, wenn man mit den Leistungen seines Anbieters nicht zufrieden ist, wenn man umzieht oder aus sonstigen Gründen den Vertrag vor Ende der Laufzeit beenden möchte? Das Telekommunikationsgesetz macht eine außerordentliche Kündigung des DSL Vertrages nur in ganz bestimmten Fällen möglich.

Wann ist eine Sonderkündigung des DSL Vertrages möglich?

Treten häufig Störungen auf oder kann der Provider die im Vertrag festgehaltenen Leistungen nicht erfüllen, besteht das Recht auf eine außerordentliche Kündigung. Allerdings muss der Verbraucher dem Anbieter eine angemessene Frist zugestehen, innerhalb derer die monierten Fehler abgestellt werden können. Als angemessen wird ein Zeitraum von rund zwei bis drei Wochen angesehen. Ein solcher Fehler kann zum Beispiel die unzulängliche Versorgung sein, doch auch fehlerhaft ausgestellte Rechnungen, kaputte Geräte, die vom Provider zur Verfügung gestellt wurden oder ein Service Mitarbeiter, der nicht erscheint, wecken in manchem Verbraucher den Wunsch nach einem Anbieterwechsel. Ist der Provider tatsächlich nicht in der Lage, den Fehler innerhalb der gesetzten Frist abzustellen, hat der Kunde ein außerordentliches Kündigungsrecht.

Wann berechtigt die mangelnde Geschwindigkeit der Verbindung zur Sonderkündigung?

Die Geschwindigkeit der Internetverbindung bietet häufig ein großes Konfliktpotenzial zwischen Provider und Kunde. Die angekündigten blitzschnellen Verbindungen werden nicht in allen Fällen auch tatsächlich erreicht. Das fällt besonders den Kunden auf, die große Datenmengen über das Netz transferieren. Die Anbieter werben jedoch meist mit einer „bis zu“ Angabe und gehen dadurch der Herausforderung aus dem Weg, die auf den Werbeprospekten und Verträgen aufgedruckte Maximalgeschwindigkeit tatsächlich durchgehend bieten zu müssen. Was der Kunde schlussendlich fordern kann, ist nur mindestens die Hälfte der angegebenen Maximalgeschwindigkeit oder die nächst niedrige Stufe. Wer dauerhaft zu langsam surft, sollte das anhand mehrerer Messungen zu unterschiedlichen Tagen und Uhrzeiten nachweisen, und dann kündigen.

Außerordentliche Kündigung bei Preiserhöhungen

Eine Erhöhung der fälligen Beträge für den DSL Vertrag führt nur in bestimmten Fällen dazu, dass die Kunden des Providers nach der Gebührenanpassung fristlos kündigen können. Häufig schließen nämlich die Verträge der Anbieter bei einer geringfügigen Preiserhöhung um meist bis zu fünf Prozent die Sonderkündigung aus. Wessen Vertrag eine solche Klausel nicht enthält, muss sich jedoch mit der Kündigung bei einer Gebührenerhöhung beeilen: Die Frist zur Sonderkündigung beträgt meist nur 14 Tage.

DSL Vertragskündigung bei einem Umzug

Wer umzieht, kann deswegen noch lange nicht die Verbindung zu seinem DSL Provider lösen. Dieser darf zunächst prüfen, ob er am neuen Wohnort den geschlossenen Vertrag erfüllen kann. Ist das der Fall, besteht der Vertrag weiterhin, hat der Provider am neuen Wohnort jedoch keine Leitungskapazitäten, dann ist die Sonderkündigung möglich. Die Frist hierbei beträgt in der Regel drei Monate.

DSL Vertrag endet mit dem Tod, auch wenn Wohnung weiter genutzt wird

Stirbt der Vertragsnehmer, dann endet auch der Vertrag. Davon muss der Provider so schnell wie möglich in Kenntnis gesetzt werden. Die Erben oder die beauftragte Person sollten in einem solchen Fall eine Kopie der Sterbeurkunde und ein formloses Schreiben mit einer außerordentlichen Kündigung verschicken. Wurde die DSL Leitung auch nach dem Tod des Vertragsnehmers noch genutzt, ist der Provider berechtigt, die dabei angefallenen Gebühren und die Grundgebühr für den laufenden Monat einzufordern. Eine rückwirkende Kündigung ist nur bei entsprechender Kulanz des Anbieters möglich.
Wird die Wohnung des Vertragsnehmers nach dessen Tod von einem Erben bewohnt, kann der Provider nicht darauf bestehen, dass der DSL Vertrag übernommen wird. Der Abschluss eines neuen Vertrages mit demselben Anbieter ist in jedem Fall eine freiwillige Option.

Wann ist die Sonderkündigung des DSL Vertrages nicht möglich?

Außer den genannten Gründen gibt es kaum eine Möglichkeit, aus einem bestehenden DSL Vertrag vorzeitig auszusteigen. Wer beispielsweise einen günstigeren Anbieter mit besseren Leistungen auf einem Vergleichsportal wie dslvertrag.de entdeckt, muss sich bis zum Ende der Vertragslaufzeit gedulden, um dessen Angebot in Anspruch nehmen zu können. Die vorzeitige Kündigung ist in diesem Fall ratsam, damit die Frist nicht verpasst wird. Manche Anbieter locken im Rahmen einer Retention mit Rabatten, um einen Vertragspartner doch noch zu halten. Eine Kündigung kann sich also so oder so lohnen.
Wer jedoch Ärger mit einem Mitarbeiter hat oder einfach nur finanzielle Probleme, wird wenige Chancen haben, aus seinem Vertrag entlassen zu werden. Einzig der Zusammenzug zweier Partner kann aus Kulanzgründen dazu führen, dass einer der Verträge aufgelöst wird – vorausgesetzt, beide Partner sind bei demselben Anbieter.

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Ob fristgerechtes Ende des Vertrages oder Sonderkündigung, das entsprechende Schreiben sollte zur Sicherheit stets per Einschreiben mit Rückschein verschickt werden. Wesentlicher Bestandteil sind die persönlichen Vertragsdaten und die Beschreibung des Grundes. Die Fristsetzung bei Fehlern und die Sonderkündigung können gleich in einem Schreiben erledigt werden. Zudem muss die Einzugsermächtigung gekündigt werden. Im besten Fall erhält der Kunde eine Bestätigung der Kündigung und es fallen keine weiteren Kosten mehr an. Gibt es jedoch Ärger mit dem Provider, sollten Verbraucher sich nicht scheuen, die Schlichtungsstelle der Bundesnetzagentur in Anspruch zu nehmen oder einen Anwalt zurate zu ziehen.

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Kategorien: Verbraucherschutz

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