Abgasskandal – Rechtsschutzversicherung muss bei Klagen gegen VW leisten

/ 27.10.2017 / / 273

Gute Nachrichten für alle Geschädigten des Abgasskandals, die gegen VW klagen möchten. Die Rechtsschutzversicherung muss für eine auf Rückabwicklung des Kaufvertrags gerichtete Schadensersatzklage eintreten. Darauf hat das OLG Düsseldorf aktuell hingewiesen (Az.: I-4 U 87/17).

Rechtsanwalt zu diesem Thema finden

Hier einen Rechtsanwalt zu diesem Thema finden

Verbraucherschutz.tv kooperiert deutschlandweit mit vielen kompetenten Rechtsanwälten auch aus Ihrer Region. Sie sind Anwalt und möchten hier veröffentlichen? Bitte Mail an usch@talking-text.de

Nach diesem Hinweis des 4. Zivilsenats des OLG Düsseldorf hat der Rechtsschutzversicherer seine Berufung gegen ein erstinstanzliches Urteil des Landgerichts Düsseldorf zurückgenommen. Das Urteil des LG ist damit rechtskräftig (Az.: 9 O 157/16).

„Rechtsschutzversicherer versuchen sich ihrer Leistungspflicht mit der Begründung zu entziehen, dass eine Klage keine ausreichenden Erfolgsaussichten habe. So auch bei Klagen im Abgasskandal gegen VW. Das OLG Düsseldorf hat dem Versicherer aber einen dicken Strich durch die Rechnung gemacht“, sagt Rechtsanwalt Lars Murken-Flato, HAHN Rechtsanwälte, der zahlreiche Mandanten im VW-Abgasskandal vertritt.

Zum Fall: Der Käufer eines vom Abgasskandal betroffenen VW Sharan möchte Ansprüche gegen die Volkswagen AG auf Rückzahlung des Kaufpreises zzgl. Zinsen geltend machen. Dafür wollte er die Deckungszusage seiner Rechtsschutzversicherung einholen. Die lehnte mit der Begründung ab, dass eine solche Klage gegen VW keine hinreichenden Erfolgsaussichten habe. Denn der Käufer könne keinen konkreten Schaden beziffern, da weder die Fahrtauglichkeit des Pkw eingeschränkt noch die Betriebserlaubnis entzogen worden sei. Zudem könne der Mangel auch mit geringem Aufwand behoben werden.

Landgericht und Oberlandesgericht Düsseldorf sahen das jedoch ganz anders. Bei einer auf Rückabwicklung des Kaufvertrags gerichteten Schadensersatzklage gegen den Hersteller bestünden sehr wohl hinreichende Erfolgsaussichten. Denn verschiedene Landgerichte hätten diesen Schadensersatzanspruch, u.a. wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung, bestätigt. Dem Versicherungsnehmer sei es auch nicht zuzumuten, noch länger mit rechtlichen Schritten gegen VW zu warten, da das bisherige Verhalten des Autobauers nicht erwarten lasse, dass er Schadensersatzforderungen freiwillig erfüllen werde, so das OLG.

„Die Entscheidung weist gleich mehrere positive Aspekte für die Geschädigten des Abgasskandals auf: Die Rechtsschutzversicherung ist eintrittspflichtig und das OLG räumt Klagen gegen VW sehr wohl Chancen ein. Mit anderen Worten: Die Autokäufer müssen sich nicht mit Updates abspeisen lassen, sondern können Schadensersatzansprüche auch direkt gegen VW geltend machen“, so Rechtsanwalt Murken-Flato.

Können wir Ihnen helfen?

Hier ein Ticket eröffnen, durch die Eröffnung eines Tickets entstehen Ihnen keinerlei Kosten

Mehr Informationen: www.wertverlust-diesel.de

Alternative Text
Kommentare / Anzahl der Kommentare: bisher keine
Kategorien: Abgasskandal / Rechtsschutz Schlagwörter: / / /

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert.
Sie wollen einen Backlink posten? Gerne mache ich Ihnen ein Angebot dazu (info@verbraucherschutz.tv).

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.

Angst? - hier klicken oder Hier 1. Hilfe anfordern.

Jetzt Beschwerdebrief aufsetzen!

Wir unterstützen sie in Ihrem Anliegen mit der Formulierung eines Beschwerdebriefes.

Hier mehr erfahren

Tickets für schnelle Hilfe

Jetzt mit unserem Ticketsystem Kontakt aufnehmen. Wir informieren Sie darüber, was in Ihrem Fall zu tun ist. Wir geben keinen Rechtsrat, sondern helfen Ihnen, die Krisensituation richtig einzuschätzen und die richtigen Schritte einzuleiten.


Für Anwälte

Interessierte Kooperationsanwälte senden ein Mail an info@verbraucherschutz.tv

Tel.: 0800 000 1961