Effektiver Schutz gegen Einbrüche

Effektiver Schutz gegen Einbrüche

/ 10.10.2017 / / 61

Einbrüche sind seit Jahren auf einem konstant hohen Niveau und professionelle Sicherheitssysteme werden daher immer beliebter. Wie man sich als Privatanwender gut gegen Einbrüche schützen kann, zeigen wir im Folgenden. Zuerst einmal muss man sich über seine Bedürfnisse klar werden. Ist es ausreichend, wenn man die Türen sichert oder braucht man direkt eine richtige Alarmanlage mit entsprechend teurerem Equipment? Alarmanlagen funktionieren oft nach demselben Prinzip. Diverse Sensoren werden an dem Haus installiert und registrieren, wenn sich unbefugte Personen Zutritt zu dem Haus verschaffen wollen. Die Folge ist, dass die Anlage einen sehr lauten Ton von sich gibt und sich automatisch mit der nächsten Notrufleitstelle in Verbindung setzt.

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Eine kostengünstigere und einfachere Variante ist die Modifizierung der Türen. Das Augenmerk liegt dabei auf den Schließzylindern. Aufgrund der fortschreitenden Digitalisierung lassen sich Schließzylinder elektronisch sichern. Bei dieser Technik werden persönliche Schließpläne digital erstellt und auf sogenannten Transpondern gespeichert. Diese Transponder dienen als Schlüsselersatz und können gemäß dem Schließplan mit unterschiedlichen Berechtigungen ausgestattet werden. Geht ein Transponder verloren, kann er ganz leicht aus dem Schließplan gelöscht werden und wird somit unbrauchbar für mögliche Einbrüche gemacht. Das besondere bei den Schließzylindern ist, dass sie aufgrund ihrer kaum unterschiedlichen Größe zu herkömmlichen Zylindern leicht installiert werden können. Die Türen müssen daher nicht aufwendig umgebaut werden und das Sicherheitssystem ist in kürzester Zeit einsatzbereit.

Rechtliche Hinweise bei Einbrüchen

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Sollte es tatsächlich einmal zu einem Einbruch kommen oder eine unbefugte Person das eigene Grundstück betreten, gibt es einige wissenswerte Infos, die man beachten sollte, damit man nicht selbst in eine rechtliche Bredouille gerät. Zu erst einmal sollte man sich bei dem Besitz von Überwachungskameras darüber im Klaren sein, dass das kontinuierliche Filmen von öffentlichen Bereichen nicht zulässig ist, da sonst z. B. das Persönlichkeitsrecht von Passanten verletzt wird. Daher sollte man darauf achten, dass nur das eigene Grundstück und die eigene Einfahrt auf Video festgehalten werden. Trifft man einen Einbrecher in der eigenen Wohnung an, sollte man unter Umständen nicht in Erwägung ziehen, ihn mit Pfefferspray o.ä. anzugreifen, da dieses als Waffe gilt und eine Anklage nach sich ziehen kann. Somit ist es das Beste, sofort die Polizei zu verständigen und sich zu verstecken. Die Frage ist bei solchen Fällen immer, wo die Notwehr beginnt. Generell gilt, dass man sich wehren darf, wenn ein Opfer fürchtet, dass seine rechtlich geschützten Interessen oder die eines anderen verletzt werden. Man darf sich also dann verteidigen, wenn man auch angegriffen wird. Daher kann es bei folgenreichen Attacken je nach Einschätzung der Justiz durchaus passieren, dass das Einbruchsopfer zum Täter wird. Man sollte sich deswegen immer gut überlegen, wie man sich im Extremfall verhält.

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Kategorien: Verbraucherschutz

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