Überschwemmung im neuen Badezimmer – was tun?

/ 21.09.2017 / / 432

Ein neues Bad ist eine kostspielige Angelegenheit, die Planung und Präzisionsarbeit erfordert. Die Investition wird für längere Zeit getätigt und dementsprechend gut sollte man sich überlegen, wie denn das neue Badezimmer aussehen sollte. In Schauräumen, Magazinen und auf neuesbad.de kann man sich Inspiration für die neue Wohlfühl-Oase holen. Für jeden Geschmack gibt es das richtige Badezimmer – egal ob weiß und hell, oder bunt und frisch.

Rechtsanwalt zu diesem Thema finden

Hier einen Rechtsanwalt zu diesem Thema finden

Verbraucherschutz.tv kooperiert deutschlandweit mit vielen kompetenten Rechtsanwälten auch aus Ihrer Region. Sie sind Anwalt und möchten hier veröffentlichen? Bitte Mail an usch@talking-text.de

Der Installateur des Vertrauens sorgt dafür, dass die neue Badewanne am richtigen Platz steht und dem entspannenden Schaumbad nichts mehr im Wege steht. Doch wenn das Wasser sich über den Rand der Badewanne hinweg auf den neuen Fliesenboden ergießt, ist es vorbei mit der Ruhe. Zwar sind die einzelnen Fliesen miteinander verfugt, aber dennoch sind undichte Anschlüsse ein Ärgernis.

Oft versuchen die Männer im Haus das Malheur des Handwerkers zu beseitigen, machen es jedoch nur schlimmer. Um weitere Sinnfluten zu vermeiden, muss somit der Handwerker oder Installateur gerufen werden, sowie Zeit und Geld investiert werden.

Um diese Situationen zu vermeiden ist es wichtig, dass man einerseits auf einen Installateur mit guter Reputation vertraut und andererseits bei der Abnahme bzw. Fertigstellung seiner Arbeit genauestens auf etwaige Mängel achtet. Durch die Beweislast Umkehr muss der Kunde nach der Abnahme nachweisen, dass der Mangel bereits vorhanden war. Durch eine schriftliche Dokumentation und durch das Hinweisen darauf, kann man sich davor schützen und eine Nachbesserung verlangen. Denn laut dem Bürgerlichen Gesetzbuch hat ein Unternehmen die Pflicht, seine Arbeit gewissenhaft, ordentlich und ohne Mängel auszuführen.

Bei schwerwiegenden Mängeln ist es für den zukünftigen Bad-Besitzer ratsam, die Abnahme völlig zu verweigern und auch keine monetären Transaktionen zu tätigen. Auch das Recht auf Nachbesserung wird dem Kunden zugesprochen, um sicherzustellen, dass er keinen Nachteil aus diesem Geschäft zieht. Das Installations-Unternehmen ist klarerweise immer im Vorteil, da sie tagtäglich Installationsarbeiten verrichten und ein gut geschultes Auge in diesem Bereich haben. Der Otto-Normalverbraucher ist im Regelfall kein ausgebildeter Handwerker, denn dann könnte er diese Arbeiten auch ganz einfach selber erledigen.
Somit ist es zusammengefasst für den Kunden am ratsamsten, auf einer persönlichen Ebene mit dem Installateur zu kommunizieren und das Gespräch auch schriftlich festzuhalten, inklusive Unterschrift beider Parteien.

Können wir Ihnen helfen?

Hier ein Ticket eröffnen, durch die Eröffnung eines Tickets entstehen Ihnen keinerlei Kosten

Eine außergerichtliche Einigung erspart beiden Kosten, Mühen und Zeit und im Notfall kann ein neutraler Sachverständiger hinzugezogen werden. Durch genaue Planung und vertraglich festgelegte Inhalte steht dem Traum vom neuen Badezimmer und genüsslichen Wellness-Tagen zu Hause nichts mehr im Wege.

Alternative Text
Kommentare / Anzahl der Kommentare: bisher keine
Kategorien: Verbraucherschutz

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert.
Sie wollen einen Backlink posten? Gerne mache ich Ihnen ein Angebot dazu (info@verbraucherschutz.tv).

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.

Angst? - hier klicken oder Hier 1. Hilfe anfordern.

Jetzt Beschwerdebrief aufsetzen!

Wir unterstützen sie in Ihrem Anliegen mit der Formulierung eines Beschwerdebriefes.

Hier mehr erfahren

Tickets für schnelle Hilfe

Jetzt mit unserem Ticketsystem Kontakt aufnehmen. Wir informieren Sie darüber, was in Ihrem Fall zu tun ist. Wir geben keinen Rechtsrat, sondern helfen Ihnen, die Krisensituation richtig einzuschätzen und die richtigen Schritte einzuleiten.


Für Anwälte

Interessierte Kooperationsanwälte senden ein Mail an info@verbraucherschutz.tv

Tel.: 0800 000 1961