Streit um Leibniz

Uni und Bahlsen: Streit um Leibniz

/ 19.09.2017 / / 111

Man kann Bahlsen wirklich nicht vorwerfen, sich nicht rechtzeitig um das Thema Markenschutz bemüht zu haben, denn „Leibniz-Keks“ wurde bereits 1911 als Marke eingetragen und geschützt. Gottfried Wilhelm Leibniz war da schon knapp 200 Jahre nicht mehr unter den Keksliebhabern – andere Bedenkenträger gab es wohl nicht mehr und Leibniz schien als Symbol für ein gezacktes Viereck zu Bahlsen zu gehören wie das Ross zu Niedersachsen. Nun gibt es Streit um Leibniz.

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Auch eine Umbenennung der Uni Hannover im Jahr 2006 störte Bahlsen nicht, das Gedenken an den berühmten Universalgelehrten schien allen Parteien zu heilig, um darüber zu streiten. Trotzdem entbrennt nun rund 10 Jahre danach ein Streit ums Markenrecht und zwar zwischen Bahlsen und der Leibniz-Universität, die beide bislang noch keinen Grund hatten, sich den gemeinsamen Namen streitig zu machen. Nun hat allerdings ein findiger Mitarbeiter für ein Onlineverkaufsportal der Uni die Domain leibniz-shop.de angemeldet. Die Uni vertreibt hier Leibniz-Souvenirs und hat den Namen Leibniz-Shop beim Patentamt angemeldet.

Für die Keksbäcker ist die rote Linie damit überschritten: Laut einem Bahlsen-Sprecher wurde beim Landgericht Hamburg Klage auf Unterlassung eingereicht. Die Bahlsen-Gruppe befürchtet Verwechslungen mit ihrer Marke und schließt aus, dass die Uni einlenkt – immerhin sei ein erster Vermittlungsversuch bereits gescheitert. Die Universität hatte ihr Online-Angebot nicht in „uni-leibniz-shop.de” umbenennen wollen.

Rechtsanwältin Birgit Rosenbaum, Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz und Partnerin bei LHR – Kanzlei für Marken, Medien, Reputation: „Es ist immer wieder interessant, dass Marken lange zeitgleich parallel existieren ohne sich zu beeinflussen. Durch eine Erweiterung der Produktpalette oder der angebotenen Dienstleistungen kann es plötzlich zu Überschneidungen kommen und Konflikte können ausgelöst werden. In Andenken an den Namensträger können und sollten im vorliegenden Fall vernünftige Abgrenzungen gefunden werden. Mit ein wenig Geschick wäre es sicherlich sogar möglich, Synergien zu schaffen.“ (Ro)

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Kategorien: Verbraucherschutz

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