Ärger mit Affenselfie

Nur Ärger mit Affen-Selfie

/ 09.08.2017 / / 74

Es ist – wie so oft – die Geschichte hinter der Geschichte. In den USA verklagt die Tierschutzorganisation PETA einen Fotografen auf Zahlung von Urheber- und Lizenzgebühren an einen im indonesischen Urwald lebenden Affen. So unglaublich das klingt, so folgerichtig könnte es juristisch sein, denn der 52-jährige Brite David Slater hat Ärger wegen dem Affen-Selfie – denn er hat das heute weltberühmte Foto nicht geschossen. Er hatte mit Hilfe einer speziellen Vorrichtung lediglich den Affen dazu gebracht, Selfies zu machen. Arno Lampmann, Fachanwalt für gesetzlichen Rechtsschutz und Partner bei LHR – Kanzlei für Marken, Medien, Reputation: „Im Sinne des Urheberrechts ist er damit nicht Berechtigter, eventuell entstehende Erlöse stehen ihm daher nicht zu.“

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Ähnlich hatte es auch Wikipedia gesehen, die die Veröffentlichung des Bildes im Netzwerk erlaubte und so den Tierfotografen um einen großen Teil seiner Einnahmen brachte. Slater klagte vergeblich auf Unterlassung. Auch die PETA-Klage kann sich für ihn katastrophal auswirken. Schon jetzt treibt ihn der Rechtsstreit um das Bild an den Rande des Ruins. Fotoreisen in Urwälder kann er sich nicht mehr leisten.

Lampmann: „Ich denke nicht, dass PETA in Deutschland mit einer Klage durchkommen könnte. Für einen Juristen ist ohnehin viel interessanter, zu durchleuchten, ob der Fotograf die Bilder denn in irgendeiner Art und Weise hätte schützen lassen können, bevor die ganze Sache aus dem Ruder lief. Der schöpferische Akt, einen wilden Affen dazu zu bringen, auf einen Auslöser zu drücken und für ein Selfie besonders sympathisch zu lächeln, hätte sich sicherlich irgendwie rechtlich geschickt vermarkten lassen.“

Für den Kölner Juristen ist ” Ärger mit Affen-Selfie ” eine weitere Anekdote, die aufzeigt, dass das Rechtssystem im Urheberrecht durch die neuen Medien umgeschliffen wird und neue Facetten erhält. Durch die Freigabe von Wikipedia und die anschließende juristische Legitimation der offenen Lizensierung wurde der Fotograf um die Früchte seiner Arbeit gebracht. Sogar Tassen und T-Shirts wurden mit dem Affen geschmückt, ohne dass ein Einverständnis des Fotografen notwendig gewesen wäre.

Ob PETA für einen Affen klagen kann erscheint Urheberrechtlern fragwürdig. Zumindest in Deutschland gilt ein Tier als Sache, der keine Persönlichkeits- oder Urheberrechte zustehen. PETA steht unter dem Verdacht, durch Aktionen wie diese spektakuläre Marketingstrategien in Schwung zu halten – der Ausgang des Verfahrens erscheint nebensächlich.

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Was lehrt uns das? Bringen wir einen Affen dazu, sich wie ein Mensch zu verhalten, dann sollte man mit einem Experten für Urheberrecht sprechen, bevor man es an die große Glocke hängt.

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Kategorien: Verbraucherschutz

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