Abgasskandal noch viel größer? – Mögliche Absprachen durch Auto-Kartell

/ 04.08.2017 / / 27

Haben sich die deutschen Autobauer VW, BMW und Daimler schon seit rund 20 Jahren zu Technik, Zulieferern, Kosten und auch zur Abgasreinigung bei Diesel-Motoren abgesprochen? Ein Bericht des Magazins „Der Spiegel“ legt das nah. „Unglaublich. Sollte sich der Verdacht bestätigen, sind Wettbewerber, Zulieferer, Aktionäre und auch die Verbraucher über Jahre wahrscheinlich massiv geschädigt worden“, sagt Rechtsanwalt Markus Jansen, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht sowie für Handels- und Gesellschaftsrecht.

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Wie das Magazin berichtet, sollen BMW, Daimler und Volkswagen sowie die Konzerntöchter Audi und Porsche schon seit den 90er Jahren ca. 60 konzernübergreifende Arbeitskreise gebildet und verschiedene Absprachen getroffen haben. Dabei soll es u.a. auch um die Abgasreinigung bei Diesel-Motoren gegangen sein. Um die Emissionswerte bei den Diesel-Fahrzeugen möglichst gering zu halten, wird ein Harnstoffgemisch eingespritzt. Problematisch ist dabei die Größe der Tanks. Kleinere Tanks kosten weniger, müssten aber öfter nachgefüllt werden. Daher haben die Autobauer möglicherweise zu anderen Mitteln gegriffen, um die erlaubten Grenzwerte einzuhalten. „Der Abgasskandal würde dann eine ganz neue Dimension erhalten“, so Rechtsanwalt Jansen, Partner der Kanzlei AJT. Zufall oder nicht: Zuletzt haben auch Mercedes und Audi größere Rückrufaktionen für verschiedene Diesel-Modelle gestartet.

Der „Spiegel“ stützt sich in seinem Bericht auf Informationen, die dem Blatt vorliegen und nach denen VW eine Selbstanzeige bei den Kartellbehörden eingereicht haben. Auch Daimler soll sich ähnlich verhalten haben. „Ein solches Vorgehen ist typisch, um ein geringeres Bußgeld zu bekommen oder als Kronzeuge sogar straffrei davonzukommen“, erklärt Rechtsanwalt Jansen. Das gilt aber nur für Bußgelder durch die Kartellbehörden. Alle Geschädigten können hingegen Schadensersatzansprüche geltend machen. Allerdings können sich die Ermittlungen der Kartellbehörden noch lange hinziehen.

„Aktionäre und Verbraucher können aber schon jetzt handeln. VW-Aktionäre können sich immer noch bis Anfang September zum Musterverfahren anmelden und damit mögliche Schadensersatzansprüche ohne Risiko und kostengünstig zu verfolgen. Autokäufer verfügen über verschiedene rechtliche Möglichkeiten von der Anfechtung des Kaufvertrags bis zum Widerruf des Autokredits“, erklärt Rechtsanwalt Jansen. Der Widerruf ist besonders dann interessant, wenn die Autofinanzierung über die Bank des Autobauers erfolgt ist. Dann hätte der erfolgreiche Widerruf auch die Rückabwicklung des Kaufvertrags zur Folge. Der Käufer gibt den Wagen dann wieder zurück und erhält im Gegenzug sein Geld wieder. Möglich ist das bei Autokrediten, die ab dem 11. Juni 2010 geschlossen wurde und die Bank nicht ordnungsgemäß über die Widerrufsmöglichkeiten belehrt hat. Wurde der Autokredit sogar erst seit dem 13. Juni 2014 geschlossen, wird ggf. noch nicht einmal ein Nutzungsersatz fällig.

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Kategorien: Verbraucherschutz

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