Der Widerrufsjoker im Abgasskandal

/ 01.08.2017 / / 138

Der Widerrufsjoker im Abgasskandal: Fahrer und Käufer von Dieselfahrzeugen haben es im Moment schwer. Seit dem VW-Abgasskandal geraten auch andere Autobauer ins Zwielicht. Kaum ein Dieselfahrer weiß noch, wie „sauber“ sein Fahrzeug ist oder ob es Stickoxide weit über dem zulässigen Grenzwert ausstößt.

Rechtsanwalt zu diesem Thema finden

Hier einen Rechtsanwalt zu diesem Thema finden

Verbraucherschutz.tv kooperiert deutschlandweit mit vielen kompetenten Rechtsanwälten auch aus Ihrer Region. Sie sind Anwalt und möchten hier veröffentlichen? Bitte Mail an usch@talking-text.de

Nicht nur bei Volkswagen soll ein Software-Update auf die vom Abgasskandal betroffenen Dieselmotoren aufgespielt werden, auch bei Mercedes und Audi gab es zuletzt größere Rückrufaktionen. „Das Vertrauen der Verbraucher in die deutsche Autoindustrie schwindet zusehends. Der jüngste Verdacht, dass sich VW, Audi, Porsche, BMW und Daimler zu verschiedenen Themen, u.a. zur Abgasreinigung bei Dieselmotoren, abgesprochen haben, dürfte dem Imageschaden noch die Krone aufsetzen“, sagt Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung, MBK Rechtsanwälte aus Mönchengladbach.

Widerrufsjoker im Abgasskandal

Für die betroffenen Kunden hat das schon jetzt Konsequenzen. Wer aktuell seinen gebrauchten Diesel verkaufen möchte, muss mit erheblichen finanziellen Einbußen rechnen. „Es gibt aber einen eleganten Weg zur Lösung dieses Problems“, so Dr. Hartung. Denn auch bei Autokrediten kann in vielen Fällen der Widerrufsjoker gezogen werden. Möglich ist dies bei Autofinanzierungen ab dem 11. Juni 2010 wenn die Banken nicht ordnungsgemäß über die Widerrufsmöglichkeiten informiert haben. Dann wurde die Widerrufsfrist nicht in Lauf gesetzt und der Kreditvertrag kann zeitlich unbefristet widerrufen werden.

Sinn macht der Widerrufsjoker im Abgasskandal besonders, wenn die Autofinanzierung über die Bank des Autobauers, z.B. über die VW-Bank, abgeschlossen wurde. Denn mit dem erfolgreichen Widerruf wird dann auch der Kaufvertrag rückabgewickelt. Der Verbraucher gibt den Wagen zurück und erhält im Gegenzug sein Geld wieder. Für die gefahrenen Kilometer kann allerdings ein Nutzungsersatz verlangt werden. Aber selbst der kann entfallen, wenn der Autokredit nach dem 12. Juni 2014 abgeschlossen wurde. Möglich wird dies durch eine verbraucherfreundliche Gesetzesänderung. Dr. Hartung: „Dann könnte der Verbraucher das Auto praktisch kostenlos genutzt haben. Nur die Kreditzinsen bekäme er nicht zurück.“ Die Chancen dafür stehen nicht schlecht, berichte die Stiftung Warentest. In einem Prozess vor dem Landgericht Berlin habe die Richterin demnach bereits angedeutet, dass die Bank keinen Anspruch auf einen Nutzungsersatz habe, wenn sie selbst ihren Kunden fehlerhaft belehrt habe.

Neben dem Widerruf stehen geschädigten Diesel-Fahrern noch weitere rechtliche Möglichkeiten zu. In Betracht kommt z.B. die Anfechtung des Kaufvertrags wegen Sachmängeln oder arglistiger Täuschung. Auch hier stellen sich die Gerichte zunehmend auf Seiten der Verbraucher.

Können wir Ihnen helfen?

Hier ein Ticket eröffnen, durch die Eröffnung eines Tickets entstehen Ihnen keinerlei Kosten

Mehr Informationen zum Widerrufsjoker im Abgasskandal

Alternative Text
Kommentare / Anzahl der Kommentare: bisher keine
Kategorien: Verbraucherschutz Schlagwörter:

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert.
Sie wollen einen Backlink posten? Gerne mache ich Ihnen ein Angebot dazu (info@verbraucherschutz.tv).

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.

Angst? - hier klicken oder Hier 1. Hilfe anfordern.

Danke für die Hilfe!

Konnten wir helfen? - wir würden uns über eine kleine Spende freuen.

Tickets für schnelle Hilfe

Jetzt mit unserem Ticketsystem Kontakt aufnehmen. Wir informieren Sie darüber, was in Ihrem Fall zu tun ist. Wir geben keinen Rechtsrat, sondern helfen Ihnen, die Krisensituation richtig einzuschätzen und die richtigen Schritte einzuleiten.


Für Anwälte

Interessierte Kooperationsanwälte senden ein Mail an info@verbraucherschutz.tv

Tel.: 0800 000 1961