Digitalisierung im Zahlungsverkehr

Digitalisierung im Zahlungsverkehr: Wo bleibt der Verbraucherschutz?

/ 24.07.2017 / / 611

Die Digitalisierung ist längst im Zahlungsverkehr angekommen. Verschiedene Bezahldienste bieten den leichten Transfer von Geld bei Online-Käufen und Dienstleistungen. Viele Verbraucher und Gewerbetreibende nutzen die schnelle Alternative zum Banktransfer. Doch wie sieht es mit dem Verbraucherschutz aus? Lesen Sie hier, wo Fallen drohen.

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Paypal und der Wettbewerb

Paypal, das 2015 von Ebay abgespalten wurde, ist der größte Online-Bezahldienst und mit inzwischen 197 Millionen Kunden weiter auf Wachstumskurs. Doch Paypal ist bei weitem nicht der einzige Anbieter der Digitalisierung im Zahlungsverkehr. Der Wettbewerb wird schärfer: Banken, FinTech-Unternehmen und Technologie-Riesen wie Apple drängen in den attraktiven Markt. Tipp: Was die Alternativen zu Paypal sind, beschreiben die Experten von LPA in ihrem Finanzblog.
Käuferschutz für Verbraucher
Wenn die gekaufte Ware einen Käufer beschädigt oder gar nicht erreicht, können Privatpersonen den Sachverhalt bei Paypal schildern. Dafür bietet Paypal einen speziellen Käuferschutz an. Wenn innerhalb einer Frist eine Einigung mit dem Verkäufer nicht möglich ist, entscheidet Paypal den Fall. Bei einer Entscheidung zugunsten des Käufers überweist Paypal den Kaufpreis an den Käufer zurück, der Verkäufer geht dann leer aus. Ähnlichen Käuferschutz gibt es auch bei anderen digitalen Bezahldiensten wie Paydirekt, Klarna, Barzahlen und Sofortüberweisung.

Schattenseiten der Digitalisierung: Intransparenter Umgang mit Daten
Die meisten Verbraucher in Deutschland nutzen kostenlose Bezahldienste beim Online-Einkauf. Viele jedoch haben ein ungutes Gefühl, wenn sie persönliche Daten bei den Diensten hinterlegen. Eine Umfrage der Verbraucherzentralen (Marktwächters Digitale Welt) ergab, dass 25 Prozent der Befragten über 50 Jahre die Bezahldienste nicht nutzen, weil sie nicht abschätzen können, was mit ihren Daten passiert. Die jüngeren Verbraucher sind zwar weniger zurückhaltend, aber auch sie würden gerne sicherstellen, dass ihre Daten nicht für Werbezwecke genutzt werden. Ein Drittel aller Befragten lehnt Bezahldienste ab, wenn die Unternehmen mit ihren Daten Käuferprofile erstellen.

Bezahldienste und Betrugsversuche

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Immer wieder warnen Verbraucherschützer vor Betrugsversuchen im Zusammenhang mit Bezahldiensten. Insbesondere Phishing-E-Mails zu angeblichen Kontosperrungen oder Zahlungsproblemen können Nutzer dazu verleiten, sensible Daten preiszugeben. Ein Grundsatz, den Verbraucher generell berücksichtigen sollten: Banken und Bezahldienste fordern die Nutzer niemals mithilfe eines eingebauten Links zum Einloggen in das Konto auf! Passwörter und Kontodaten sollten nicht in einer E-Mail weitergegeben werden. Verdächtige E-Mails können Betroffene bei den Verbraucherzentralen melden.

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Kategorien: Verbraucherschutz

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