Geld zurück durch Widerruf Autokredit Dortmund

/ 26.06.2017 / / 337

Ist der Diesel ein Auslaufmodell? Fast könnte man den Eindruck gewinnen.
Los ging es mit dem VW-Abgasskandal um Manipulationen an Diesel-Motoren.
Dann sind auch andere Autobauer in Verdacht geraten, dass die Abgaswerte bei ihren Diesel-Modellen geschönt wurden und inzwischen wird ein Fahrverbot für Diesel-Fahrzeuge in den Innenstädten diskutiert.
Rechtsanwalt Dettke informiert zum Thema ” Widerruf Autokredit Dortmund “

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Die vom VW-Abgasskandal betroffenen Käufer sind verständlicherweise sauer. Mehr als eine Nachbesserung mit bislang ungeklärten Auswirkungen wird ihnen von Volkswagen nicht angeboten. Von Schadensersatzzahlungen wie in den USA will der Konzern mit Verweis auf die unterschiedliche Rechtslage nichts wissen. „Das letzte Wort ist aber noch nicht gesprochen. Denn auch die Käufer der betroffenen VW-Fahrzeuge bzw. der Konzerntöchter Audi, Seat und Skoda haben durchaus noch rechtliche Möglichkeiten, die sie wahrnehmen können. Eine besonders erfolgversprechende kann der Widerruf des Autokredits sein“, erklärt Rechtsanwalt Dr. Stefan Dettke aus Dortmund.

Der Widerrufsjoker
hat in den vergangenen Monaten vor allem in Bezug auf Immobiliendarlehen eine gewisse Berühmtheit erlangt. Dabei sticht er nicht nur bei Immobilienfinanzierungen, sondern allgemein bei Verbraucherdarlehen, zu denen auch die Autokredite zählen. Grundsätzlich kann ein Verbraucherdarlehen widerrufen werden, wenn der Verbraucher nicht ordnungsgemäß über seine Widerrufsmöglichkeiten belehrt wurde. Seit dem 11. Juni 2010 müssen die Banken verschiedene Pflichtangaben in den Kreditvertrag aufnehmen. „Dabei sind oft genug Fehler passiert, die die Tür für einen erfolgreichen Widerruf weit aufstoßen“, so Rechtsanwalt Dr. Dettke.

Widerruf Autokredit Dortmund – Zeichen stehen gegen Diesel

Interessant wird dies nun besonders im Zusammenhang mit der aktuellen Diskussion um Diesel-Fahrzeuge. Denn ausgehend vom Abgasskandal hat der Diesel viel an Image verloren, was sich durchaus in den Wiederverkaufswerten niederschlagen kann. Dr. Dettke: „Wer möchte schon noch viel Geld für ein gebrauchtes Dieselfahrzeug ausgeben, wenn er damit möglicherweise demnächst nicht mehr in diverse Innenstädte fahren darf?“

Mit dem Widerruf des Kreditvertrags haben die Autokäufer nun die Möglichkeit, sich vor diesem Wertverlust zu schützen. Für die vom Abgasskandal betroffenen VW-Käufer bietet sich zudem ein Weg, ihr Fahrzeug doch noch loszuwerden. Häufig wurden die Kreditverträge gleich bei der Bank des Autobauers abgeschlossen. War die erteilte Widerrufsbelehrung fehlerhaft und der Widerruf ist wirksam erfolgt, muss das Fahrzeug zurückgegeben werden und der Verbraucher erhält im Gegenzug seine geleisteten Raten inkl. der möglichen Anzahlung zurück. Für die gefahrenen Kilometer wird allerdings ein Wertersatz fällig. „Dennoch dürfte sich der Widerruf in den meisten Fällen lohnen“, so Rechtsanwalt Dr. Dettke.

Noch interessanter wird es allerdings, wenn der Autokredit erst ab dem 13. Juni 2014 geschlossen wurde. Denn dann ist ggf. noch nicht einmal der Wertersatz nach einem erfolgreichen Widerruf fällig. Grund dafür ist die Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie zum 13.06.2014, die die Rechte der Verbraucher stärkt. Dann ist Wertersatz u.a. nur noch dann zu leisten, wenn der Verbraucher über sein Widerrufsrecht ordnungsgemäß informiert wurde. „Unter diesen Voraussetzungen lohnt es sich, den Widerruf des Autokredits prüfen zu lassen“, so Dr. Dettke.

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Kategorien: Verbraucherschutz

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