Lebensversicherungen Rücktritt

HAHN Rechtsanwälte zu Lebensversicherungen: 80 % der Belehrungen zum Rücktritt sind fehlerhaft

/ 16.06.2017 / / 412

Nach der Prüfung von hunderten von Lebensversicherungen und Rentenversicherungsverträgen sind wir zu dem Ergebnis gekommen, dass die ganz überwiegende Anzahl dieser Verträge keine ordnungsgemäße Widerspruchs-, Widerrufs- oder Rücktrittsbelehrung enthält. Neben dem häufig anzutreffenden Fehler, dass die Belehrungen nicht drucktechnisch deutlich hervorgehoben worden sind, sind viele Belehrungen auch inhaltlich fehlerhaft, weil die Versicherer beispielsweise eine unrichtige Widerspruchsfrist verwandt oder fehlerhafte Angaben zum Formerfordernis der Widerspruchserklärung gemacht haben. „Wir schätzen, dass mindestens 80 Prozent der Belehrungen nicht den Vorgaben genügen“, erklärt Dr. Petra Brockmann von HAHN Rechtsanwälte..

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Des Weiteren hat sich gezeigt, dass auch bei Neuverträgen ab dem Jahr 2008 die maßgeblichen Widerrufsbelehrungen nicht immer ordnungsgemäß sind. Insbesondere bei ausländischen Versicherungsgesellschaften lohnt sich auch eine genauere Prüfung der Belehrung.

Unter den von uns geprüften Verträgen befinden sich unter anderem Lebens- und Rentenversicherungen von folgenden Versicherungsgesellschaften:

Lebensversicherungen Rücktritt: Hier lauern fehlerhafte Belehrungen

  • Aachener und Münchener Lebensversicherung AG
  • Allianz Lebensversicherungs-AG
  • Aspecta Lebensversicherung AG / HDI Lebensversicherung AG
  • Canada Life
  • Clerical Medical Investment Group Ltd.
  • Credit Suisse Life & Pensions AG
  • DBV Deutsche Beamtenversicherung Lebensversicherung AG / Axa
  • Hannoversche Lebensversicherung AG
  • HDI Lebensversicherung AG
  • HUK Coburg Lebensversicherung AG
  • Itzehoer Lebensversicherungs AG
  • Lombard International Assurance
  • neue Leben Lebensversicherung AG
  • Nürnberger Lebensversicherung AG
  • ÖVB Versicherungen
  • PB Lebensversicherungs AG
  • PrismaLife AG
  • Provinzial
  • Skandia Lebensversicherung AG
  • Standard Life
  • S

  • tuttgarter Lebensversicherung a.G.
  • Volkswohl Bund Lebensversicherung a.G.
  • Die Aufzählung ist nicht abschließend.

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    Es ist nicht nur zu prüfen, ob die verwendete Widerspruchs-, Widerrufs- oder Rücktrittsbelehrung fehlerhaft ist, sondern auch die Frage zu klären, ob eine Rückabwicklung wirtschaftlich vorteilhaft ist. Denn nicht in jedem Fall ist eine Rückabwicklung des Vertrages wirtschaftlich sinnvoll. Nutzen Sie daher neben einer kostenfreien Erstbewertung auch unseren Online-Rechner auf der Homepage unter https://hahn-rechtsanwaelte.de/widerspruch-lebensversicherung.

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