Angst vor Veröffentlichung: Nacktbilder sollen Darlehen absichern

/ 27.01.2017 / / 95

Eine ganz besondere Form der Kreditsicherung sorgt derzeit in China für Furore. Jungen Studentinnen waren hohe Kredite angeboten worden, falls sie zur Sicherheit ein Nacktbild hinterlegen würden.
Die Entrüstung in China ist groß. Plattform und Anbieter haben versprochen, einzelne Darlehensvermittler auszuschließen.

Rechtsanwalt zu diesem Thema finden

Hier einen Rechtsanwalt zu diesem Thema finden

Verbraucherschutz.tv kooperiert deutschlandweit mit vielen kompetenten Rechtsanwälten auch aus Ihrer Region. Sie sind Anwalt und möchten hier veröffentlichen? Bitte Mail an usch@talking-text.de

Soweit die kurze und für den deutschen Verbraucher nicht wirklich bedeutsame Geschichte, die aus Sicht eines Juristen allerdings faszinierende Facetten hat. Rechtsanwalt Lampmann ist Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und als Partner bei LHR – Kanzlei für Marken, Medien, Reputation – unter anderem für das Thema „Recht am eigenen Bild“ in der Beratung und in der Verfolgung von Rechtsverletzungen zuständig.

Als Experte für das sogenannte Bildnisrecht sieht Lampmann die Veröffentlichung von Bildern im Zusammenhang mit ausbleibender Kredittilgung zwar als grundsätzlich unzulässig an, weil schon allein die Vereinbarung unwirksam ist. Allerdings haben die Mädchen ihre Einwilligung zur Veröffentlichung gegeben, falls sie mit den Raten in Verzug geraten sollten. Auch die Fotos als solche wurden offenbar freiwillig erstellt, auf das „Recht am eigenen Bild“ haben sie somit vordergründig verzichtet.

Können wir Ihnen helfen?

Hier ein Ticket eröffnen, durch die Eröffnung eines Tickets entstehen Ihnen keinerlei Kosten

Lampmann: „In Deutschland stünde das Recht am Bild jedoch nicht in Frage, denn die Einwilligung in die (bedingte) Nutzung wäre unwirksam, da sittenwidrig. “ Das „Recht am eigenen Bild“ ist ein starkes und wichtiges Recht, dass nicht durch windige Verträge ausgehebelt werden kann. Lampmann sieht daher auch viele AGB von sozialen Medien kritisch: „Auch wenn viele Portalbetreiber denken, dass sie umfassende Veröffentlichungsrechte haben, sieht der juristische Alltag doch anders aus.“ Betroffene sollten jedwede Verletzung ihrer Rechte konsequent verfolgen lassen.
Mehr zum Thema Recht am eigenen Bild erfahren unter www.lhr-law.de/persoenlichkeitsrecht

Alternative Text
Kommentare / Anzahl der Kommentare: bisher keine
Kategorien: Verbraucherschutz

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert.
Sie wollen einen Backlink posten? Gerne mache ich Ihnen ein Angebot dazu (info@verbraucherschutz.tv).

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.

Angst? - hier klicken oder Hier 1. Hilfe anfordern.

Jetzt Beschwerdebrief aufsetzen!

Wir unterstützen sie in Ihrem Anliegen mit der Formulierung eines Beschwerdebriefes.

Hier mehr erfahren

Tickets für schnelle Hilfe

Jetzt mit unserem Ticketsystem Kontakt aufnehmen. Wir informieren Sie darüber, was in Ihrem Fall zu tun ist. Wir geben keinen Rechtsrat, sondern helfen Ihnen, die Krisensituation richtig einzuschätzen und die richtigen Schritte einzuleiten.


Für Anwälte

Interessierte Kooperationsanwälte senden ein Mail an info@verbraucherschutz.tv

Tel.: 0800 000 1961