Fristlose Kündigung – Der Anwalt hilft

/ 19.01.2017 / / 100

Die fristlose, außerordentliche Kündigung ist für die Mehrzahl der Arbeitnehmer eine Horrorvorstellung, da sämtliche Planungen, wie etwa solche finanzieller Natur, oft vollends verworfen werden müssen. Auch auf dem Weg zu zukünftigen Beschäftigungen, kann diese Form der Kündigung sich als Stein im Weg erweisen. Es lohnt sich also, gegen die Kündigung vorzugehen. Wie genau ein solches Vorgehen aussehen sollte, welche Rolle dabei ein Rechtsanwalt spielt und welche Erfolgschancen eine Klage gegen die Kündigung hat, erfahren Sie im folgenden Artikel.

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Mit der fristlosen Kündigung brechen oft Welten zusammen. Gerade Personen, die einen Kredit abbezahlen müssen, werden besonders hart getroffen. Statt den direkten Weg zum Arbeitsamt aufzunehmen, sollten Sie ihren Fall in die Hände eines fähigen Rechtsanwalts geben. Denn nur den wenigsten Arbeitnehmern ist bewusst, dass die Klage gegen eine außerordentliche, fristlose Kündigung oft gute Chancen hat. Wie hoch diese Chancen sind, ist hauptsächlich davon abhängig, welchen Grund die Kündigung hat. Genau das wird zunächst vom Rechtsanwalt überprüft. Wichtig ist es daher zuallererst einmal zu verstehen, dass der Gesetzgeber vorsieht, dem Arbeitnehmer die Möglichkeit einzuräumen, den Grund, der zur Kündigung führen soll, zu beseitigen. Konkret soll dies in Form einer Abmahnung geschehen.

Liegt der Kündigungsgrund im Verhalten des Arbeitnehmers, ist die Anfechtung einer fristlosen, außerordentlichen Klage ohne vorherige Abmahnung oft erfolgreich. Denn eine Veränderung des Verhaltens in Folge der Abmahnung ist mehr als realistisch. Entsprechend andere Konsequenzen ergeben sich bei personenbedingten Kündigungen, wie beispielsweise der Kündigung aufgrund längerer, durch Krankheit bedingter Abwesenheit. Hier ist nicht davon auszugehen, dass eine Abmahnung dazu führt, dass sich der Umstand der Krankheit ändert. In diesem Fall überprüft der Anwalt für Arbeitsrecht, ob die Gründe für die Kündigung schwer genug wiegen, um diese zu rechtfertigen.

Ein Vorgehen gegen die Kündigung ist also auch hier nicht aussichtslos, sollte aber auch in jedem Fall mit Hilfe eines Anwalts vorgenommen werden. Grundsätzlich sollte eine potentielle Klage möglichst zeitnah vorgenommen werden. Nach der Kündigung wird dem Arbeitnehmer gerade einmal eine Frist von 3 Wochen eingeräumt, um zu klagen. Sollte die Klage erfolgreich sein, wird die außerordentliche Klage oft in eine ordentliche umgewandelt. Es ist aber auch möglich, dass das komplette Arbeitsverhältnis wiederhergestellt wird.

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Als Arbeitnehmer sollten sie auf keinen Fall den Kopf in den Sand stecken, wenn sie eine fristlose, außerordentliche Kündigung erhalten. In den meisten Fällen stehen die Chancen relativ hoch, erfolgreich gegen die Kündigung vorzugehen. In jedem Fall sollten Sie aber die Tätigkeiten eines Anwalts in Anspruch nehmen.

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Kategorien: Verbraucherschutz

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