Verbraucherfallen im Urlaub

/ 28.03.2023 / / 81

Der Urlaub sollte eigentlich die schönste Zeit des Jahres werden. Doch immer wieder gibt es auf dem Weg in die Ferien einige Verbraucherfallen, über die in der Vergangenheit nicht ausreichend aufgeklärt wurde. Umso wichtiger ist es, dem Thema genauer auf den Grund zu gehen und sich selbst einen Überblick zu verschaffen.

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Flugverspätung als verbreitetes Problem
In vielen Fällen ist bereits der Flieger verspätet, der eigentlich den Weg ins Abenteuer aufzeigen sollte. Hier wissen viele Reisende nicht, dass sie schon nach zwei Stunden Verspätung einen Anspruch auf teils hohe Entschädigungen haben. Mitunter sind schnell mehr als 100 Euro fällig, die den Urlaubern ganz unabhängig vom ursprünglich gezahlten Ticketpreis zustehen. Die Airlines selbst rücken dieses Geld jedoch nicht freiwillig heraus. Damit diese Chance dennoch nicht ungenutzt bleibt, lohnt es sich, Rechtsanwälte wie Salmen Würzberg von Below zu engagieren, um so die eigene Forderung zielgerichtet durchsetzen zu können. Ähnliches gilt für den Flugausfall.

Was tun, wenn der Koffer fehlt?
Kam der Flieger schließlich an, bleibt die bange Frage, ob auch der eigene Koffer die Reise heil überstanden hat. Kommt es zu einem Verlust, so sollte dieser möglichst frühzeitig der Airline mitgeteilt werden. Denn sobald 21 Tage verstrichen sind, verfällt der eigene Anspruch, einen Schadensersatz zu erhalten. Befand sich das Gepäckstück nachweislich in der Obhut der Airline, so reagiert diese zumeist mit einem Overnight-Kit. Hier werden dem Fluggast für die erste Zeit des Aufenthalts frische Unterwäsche und Hygieneartikel kostenlos angeboten. Bleibt der Koffer nach 24 Stunden weiter vermisst, so besteht das Recht auf einen Vorschuss. Sollte selbst intensive Suche keine neuen Erkenntnisse nach sich ziehen, so hat der Fluggast schließlich Anspruch auf Schadensersatz. Da die Obergrenze jedoch bei etwa 1.200 Euro liegt, sollten keine Wertsachen ohne eine spezielle Versicherung in den Koffer gepackt werden. Fluggastrechte bleiben also ein wichtiges Thema.

Mögliche Mängel vor Ort erkennen
Auch später im Hotel gibt es weitere Verbraucherfallen, die man sich in der erholsamen Zeit besser ersparen möchte. So sorgt beispielsweise in südlicheren Ländern die leichtere Bauweise schnell für eine gewisse Hellhörigkeit zwischen den unterschiedlichen Räumen. Auch auf laute Geräusche oder Musik, die im Rahmen des Abendprogramms abgespielt werden, müssen die Hotels oder Veranstalter hinweisen. Weiterhin besteht die Möglichkeit einer Preisminderung, wenn die vor Ort gebotenen Standards nicht den Fakten im Vertrag entsprechen. Ist beispielsweise die Klimaanlage defekt, oder die schlechte Matratze raubt jede Chance auf erholsamen Schlaf, so kann der Reisende seine Rechte geltend machen. So gelingt es, der weit verbreiteten Falle aus dem Weg zu gehen.

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Kategorien: Verbraucherschutz

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