Urheberrecht: YouTube und Gema haben sich geeinigt

/ 23.11.2016 / / 101

Sieben Jahre lang haben sie sich gegenseitig den schwarzen Peter zugeschoben, und die User waren die Dummen. Damit ist nun Schluss! YouTube und die Rechteverwertungsgesellschaft Gema haben überraschend ihren Disput beigelegt. Nutzer aus Deutschland können endlich auch die Videos anschauen, die ihnen bisher vorenthalten waren.

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YouTube zahlt – wie viel, ist nicht bekannt

Im Kern ging die jahrelange Auseinandersetzung darum, dass die Google-Tochter YouTube und die Gema unterschiedliche Auffassungen über die Vergütung für Musikvideos hatten, die bei YouTube zu sehen sind. Als Folge waren viele Clips für deutsche YouTube-User gesperrt. Grundsätzlich war YouTube der Ansicht, dass nur derjenige zu zahlen hat, der ein Video hochgeladen hat – die Google-Tochter würde lediglich als Plattform fungieren. Die Gema hingegen war der Meinung, dass YouTube zahlen muss, weil es mit den hochgeladenen Inhalten Gewinne erzielt. YouTube wird nach der Einigung Abgaben an die Gema zahlen, sogar rückwirkend bis 2009. Über die Höhe der Vergütung schweigen sich YouTube und Gema aber aus.

Die Einigung hat zur Folge, dass nun in Deutschland die Videos aller rund 70.000 Gema-Mitglieder bei YouTube zu sehen sind. Vorher waren laut einer Untersuchung etwa 60 Prozent der 1.000 beliebtesten YouTube-Beiträge für deutsche Nutzer gesperrt gewesen. Dazu zählten Clips von so illustren Namen wie U2, Abba, Pink Floyd und Justin Bieber.

Urheberrecht bleibt unberührt

Wichtig für YouTube-User: Die Einigung zwischen Gema und YouTube ändert nichts am geltenden Recht. Nutzer dürfen nach wie vor keine Werke hochladen, die das Urheberrecht anderer in irgendeiner Form verletzen.

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Doch das Urheberrecht hat noch weitere Dimensionen, es betrifft natürlich nicht nur private User. Insbesondere Musiker, Filmemacher und andere Kreative müssen urheberrechtliche Fragen frühzeitig klären und sich gegebenenfalls von einem spezialisierten Anwalt beraten lassen. So kommt es zum Beispiel recht häufig vor, dass die Mitlieder einer Band sich im Nachhinein über die Vergütung streiten. Ist eindeutig geklärt und vertraglich fixiert, wer welchen Anteil an einem Musikstück hat, lässt sich so ein Streit schnell beenden. Die Anwälte von heldt-zuelch.de in Hamburg haben sich auf Fragen des Urheberrechts spezialisiert. Bei ihnen erhalten Musiker, die einen Anwalt für Urheberrecht in Hamburg suchen, ebenso fachlichen Rat wie Filmemacher und andere Kreative.

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Kategorien: Verbraucherschutz

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