Der BGH hat zu einer eigentlich glasklaren Sache Stellung bezogen und damit der beklagten Sparkasse einen deutlichen Rüffel erteilt. Diese hatte abgelehnt, bei der Bemessung einer Vorfälligkeitsentschädigung zu berücksichtigen, dass der Kunde von Sondertilgungsrechten hätte Gebrauch machen können. Den kompletten Artikel können Sie unter “Aktuelles” bei Rechtsanwalt Neuss lesen.
Anwalt-Empfehlungen
Corona-Krise/COVID-19
Experten im Abgasskandal
Freizeit
Medizinrecht
Steuerstrafrecht
Meist gelesen
-
258 Kommentare / 137.890
-
11 Kommentare / 125.173
-
91 Kommentare / 108.937
-
567 Kommentare / 84.633
-
152 Kommentare / 79.585
Aktuelle Kommentare
- karl philippi: 10 000 € haben wir angelegt. Scheinbar futsch! Ich habe nach Liechtenstein zur...
- Anne Schweigmann: Hallo ich habe im Oktober 2020 Unterschrieben und nach 3 Tagen gekündigt und...
- Udo Schmallenberg: Der EuGH hat da heute Fakten geschaffen und das Thermische Fenster für...
- Bernhard C. Witolla: Ich klage ebenfalls gegen Daimler wegen des Thermofensters. Meine Klage...
- Udo Schmallenberg: Bitte Mail an e.birkmann@bruellmann.de schicken wegen einer kostenlosen...
Newsletter
Tragen Sie sich jetzt in unseren Newsletter ein und bleiben somit immer auf dem Laufendem