Wölbern Skandal: Verurteilung rechtskräftig – BGH 5 StR 460/15

/ 24.05.2017 / / 82

Der ehemalige Wölbern-Chef Schulte bleibt in Haft. Mit Beschluss vom 13. Januar 2016 wies der BGH die Revision Schultes gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg ab.

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Die Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs im Wortlaut:

Das Landgericht Hamburg hat einen Medizinprofessor, der im Jahr 2006 das Bankhaus Wölbern erworben hatte, wegen Untreue in 327 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von acht Jahren und sechs Monaten verurteilt. Nach den Feststellungen des Landgerichts entzog der Angeklagte 31 geschlossenen Immobilienfonds in den Jahren 2011 bis 2013 insgesamt rund 147 Millionen Euro zur zweckwidrigen Verwendung; etwa 50 Millionen Euro davon nutzte er für private Zwecke.

Der 5. (Leipziger) Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die gegen dieses Urteil gerichtete Revision des Angeklagten entsprechend dem Antrag des Generalbundesanwalts als offensichtlich unbegründet verworfen. Das Urteil des Landgerichts Hamburg ist damit rechtskräftig.

Landgericht Hamburg – Urteil vom 20. April 2015 – 630 KLs 1/14 (5650 Js 27/12)

 

Karlsruhe, den 22. Januar 2016

 

Quelle: Pressestelle des Bundesgerichtshofs

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