Guter Rat von Verbraucherschutz bis Abgasskandal

Neckermann verkauft guten Namen für Kapitalanlage-Flopps “Neckermann SynEnergy”, “Neckermann Neue Energien” und “Neckermann Solar”

/ 24.05.2017 / / 324

Das hier ist eine unglaubliche Geschichte: Frau Marlene Neckermann hatte die Rechte an ihrem Namen verkauft u.a. für Projekte wie “Neckermann SynEnergy”, “Neckermann Neue Energien” und “Neckermann Solar”. Die Firmen mit dem vertrauensvollen Namen floppten, heute wollen die Anleger ihr Geld zurück, angeblich 80 Millionen Euro. Mitten im Anleger-Orkan: Marlene Neckermann, die ihren guten Namen für 100.000 Euro zur gestellt hatte, ansonsten aber nichts mit Energie-Anlagen am Hut hat. Der Artikel, insbesondere die Sendung selbst wirft ein zweifelhaftes Licht auf Methoden am Grauen Kapitalmarkt. Insbesondere das Onlinemarketing, das u.a. vom Portal diebewertung.de mit getragen wird, steht im Fokus der Berichterstattung.

http://www.mdr.de/umschau/neckermann-erbin-bangt-um-guten-ruf100.html

Hier einen Bericht des MDR ansehen

Verbraucherschutz im Medizintourismus

/ 09.12.2015 / / 191

Deutsche reisen um den ganzen Globus, um medizinische Dienste in Anspruch zu nehmen, die sie hierzulande nicht finanzieren können. Klingt verlockend, aber würden Sie sich in Thailand, Mexiko oder Russland unters Messer legen? weiterlesen

Auszahlungsabschlag bei KfW-Darlehen – Entscheidung des BGH erwartet

/ 24.05.2017 / / 127

Der Bundesgerichtshof befasst sich am 16. Februar mit einer wichtigen bankrechtlich relevanten Frage: Es geht unter den Aktenzeichen XI ZR 454/14, XI ZR 63/15, XI ZR 73/15 und XI ZR 96/15 um den so genannten Auszahlungsabschlag bei KfW-Darlehen. Gegen die Zahlung dieser 4 Prozent können Darlehensnehmer ohne Vorfälligkeitsentschädigung aus dem Vertrag aussteigen. weiterlesen

Täuschend echte Paypal-Benachrichtigungen mit “Jetzt stornieren”-Button.

/ 07.12.2015 / / 91

Vorsicht vor täuschend echt aussehenen Paypal-Benachrichtigungen! Aktuell werden wirklich sehr echt anmutentende Schreiben des Online-Zahlungsdienstes Paypal versendet. Dabei bauen die Abzocker ganz bewusst vertrauen auf, in dem der Realname des Opfers als Teil einer falschen Adresse eingebaut ist. Erkennen kann man die üblen Fakes eigentlich nur daran, dass im unteren Teil des Briefes ein Button “Jetzt stornieren” eingebaut ist. Die Masche dahinter bleibt einfach. Nach Klick auf den Button wird man aufgefordert, die Zugangsdaten einzugeben. Dies führt aber nicht zu einer Öffnung des Kontos, sondern nur zu einer Übergabe der Daten an die Betrüger, die dann mit Benutzernamen und Passwort ein leichtes Spiel haben und sich bequem auf fremden Konten einloggen können, um hier Kontogeschäfte oder Einkäufe zu tätigen. Wer in diese Falle getappt sein sollte, muss schleunigst das Passwort ändern.

BGH zur Verletzung des Urheberrechts beim Framing

/ 03.12.2015 / / 37

Das sog. Framing stellt nicht in jedem Fall eine Verletzung des Urheberrechts dar. Das geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 9. Juli 2015 hervor (I ZR 46/12). Demnach begeht der Betreiber einer Website keine Urheberrechtsverletzung, wenn er urheberrechtlich geschützte Inhalte, die auf einer anderen Internetseite mit Zustimmung des Rechteinhabers für alle Nutzer zugänglich sind, im Wege des Framing in seine eigene Website einbindet. weiterlesen