Euro Grundinvest: Drohende Zahlungsunfähigkeit – Möglichkeiten der Anleger

/ 24.05.2017 / / 231

Anleger von Genussrechten der Euro Grundinvest AG werden in einem Schreiben vom 18.11.2015 vom neuen Vorstand Sven Donhuysen zur Rückzahlung erhaltener „Vorabauszahlungen“ aufgefordert, die den Anlegern allerdings als Zinsen dargestellt wurden. Offen wird in den Anschreiben davon gesprochen, dass bei der Euro Grundinvest AG von einer „drohenden Zahlungsunfähigkeit“ auszugehen sei.

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Um eine Insolvenz zu verhindern, sollen die Anleger nun im Rahmen der Sanierungsmaßnahmen erhaltene Zinsen zurückzahlen. Die wirtschaftliche Lage habe Ausschüttungen aus Gewinnen nie zugelassen. Ebenfalls sehr offen wird die Schuld an der wirtschaftlichen Misere den Unterzeichnern der Emissionsprospekte sowie Malte Hartwieg, dem Geschäftsführer und ehemaligem Inhaber der Vermittlungsplattform dima24, gegeben.

„Die Anleger werden nicht nur aufgefordert, die erhaltenen Ausschüttungen zurückzuzahlen, sondern dies auch noch innerhalb einer kurzen Frist bis zum 30. November. Nach Einschätzung der Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte sollten sich die Anleger jedoch nicht unter Druck setzen lassen. Möglicherweise ist die Rückforderung der Ausschüttungen gar nicht gerechtfertigt. Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist eine derartige Rückforderung nur möglich, wenn dies in den Genussrechtsbedingungen eindeutig und verständlich geregelt ist. Wurden die Ausschüttungen als Zinsen bezeichnet, dann bestehen gute Möglichkeiten, der Zahlungsaufforderung zu begegnen, so Rechtsanwalt Marcel Seifert von BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Die Rückzahlung der Ausschüttungen ist aber nicht die einzige Sorge der Anleger. Sollte tatsächlich die Insolvenz eintreten, droht ihnen der Totalverlust ihrer Kapitalanlage.

Nach Ansicht der Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte kommen Schadensersatzansprüche gegen die Vermittler und Unternehmens- und Prospektverantwortlichen in Betracht. Malte Hartwieg ist kein unbeschriebenes Blatt. Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen ihn und stellte bereits umfangreiche Vermögenswerte sicher“, erklärt Rechtsanwalt Seifert. Erst Anfang des Jahres führte die Spur verschwundener Anlegergelder nach Liechtenstein. Dort wurden Depots mit rund zehn Millionen Euro in Gold und Schweizer Franken eingefroren.

„Es besteht der Verdacht, dass es sich dabei um Anlegergelder aus den Euro Grundinvest Fonds handeln könnte“, so Rechtsanwalt Seifert.

Betroffene Anleger sollten sich vor diesem Hintergrund von einem erfahrenen Anwalt beraten lassen, um ihre Forderungen zu sichern und durchzusetzen.

Mehr Informationen: www.bruellmann.de

 

BRÜLLMANN Rechtsanwälte

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