Darlehenswiderruf und die Verwirkung des Widerrufsrechts

/ 24.05.2017 / / 48

Bei einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung kann der Kreditvertrag auch noch Jahre nach Abschluss widerrufen werden. Strittig ist die Frage der Verwirkung des Widerrufsrechts.

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Der Widerruf eines Darlehensvertrags kann sich für den Verbraucher schnell rechnen. Bei einem erfolgreichen Widerruf wird das Darlehen rückabgewickelt und der Verbraucher kann umschulden und von den aktuell günstigeren Zinsen profitieren. Eine Vorfälligkeitsentschädigung wird nicht fällig. So lassen sich nennenswerte Summen sparen. „Genau aus dem Grund wollen Banken und Sparkassen den Widerruf auch häufig nicht entsprechen. Denn für sie ist es ein Verlustgeschäft“, sagt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Wiesbaden. Weiterlesen bei kapitalschutz.de

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