Sparkassen: LG Düsseldorf erkennt fehlerhafte Widerrufsbelehrung

/ 24.05.2017 / / 53

Viele Sparkassen haben bei Darlehensverträgen zwischen 2002 und 2010 eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung verwendet. Eine solche stellte auch das Landgericht Düsseldorf mit Urteil vom 17.03. 2015 fest (Az.: 10 O 131/14).

Rechtsanwalt zu diesem Thema finden

Hier einen Rechtsanwalt zu diesem Thema finden

Verbraucherschutz.tv kooperiert deutschlandweit mit vielen kompetenten Rechtsanwälten auch aus Ihrer Region. Sie sind Anwalt und möchten hier veröffentlichen? Bitte Mail an usch@talking-text.de

In dem vorliegenden Fall hatte das LG Düsseldorf über die Klage eines Verbrauchers auf Widerruf eines im Juli 2007 geschlossenen Darlehensvertrags zu entscheiden. Der Verbraucher hatte mit dem Darlehensvertrag auch die Widerrufsbelehrung unterzeichnet. In dieser Widerrufsbelehrung hieß es, dass die Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen widerrufen werden könne. Diese Frist beginne „frühestens“ mit dem Erhalt der Belehrung. In einer Fußnote hieß es weiter, dass die Frist im Einzelfall geprüft werden solle. Im August 2013 erklärte der Kläger den Widerruf des Darlehens und teilte mit, die weiteren Raten nur unter Vorbehalt zu zahlen. Den gesamten Artikel bei kapitalschutz.de lesen

Alternative Text
Kommentare / Anzahl der Kommentare: bisher keine
Kategorien: Verbraucherschutz Schlagwörter: /

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert.
Sie wollen einen Backlink posten? Gerne mache ich Ihnen ein Angebot dazu (info@verbraucherschutz.tv).

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.