Consortis Schrottimmobilien – Möglichkeiten der Anleger

/ 24.05.2017 / / 140

Investitionen in Immobilien sind beliebt. Gilt das vermeintliche „Betongold“ doch als krisensicher. „Diese weit verbreitete Ansicht hat sich auch die inzwischen insolvente Consortis Verwaltungs GmbH zu Nutze gemacht und Anlegern dubiose Geschäftsmodelle angedreht“, sagt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Wiesbaden.

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Kurz zusammengefasst sah das Consortis-Modell Möglichleiten zur Steueroptimierung bei einem Höchstmaß an Sicherheit vor. Anleger sollten dazu ein Bankdarlehen zum Immobilienerwerb und ein zweites für die anfallenden Sanierungsarbeiten aufnehmen. Eigenkapital war nicht nötig. Die Mieteinnahmen sollten an Consortis fließen und die Anleger im Gegenzug monatliche Garantiezahlungen erhalten. Nach zehn Jahren wollte Consortis die Immobilien zu einem vorher vereinbarten Festpreis von den Anlegern zurückkaufen. Kurzum: Das Modell scheiterte. Die Consortis Verwaltungs GmbH meldete im Herbst 2014 Insolvenz an. Die Anleger stehen vor einem finanziellen Desaster. Vermutlich wurden die Immobilien überteuert gekauft. Dann haben die Anleger nicht nur ihr Darlehen, sondern auch noch Schrottimmobilien am Hals. Den gesamten Artikel bei kapitalschutz.de lesen

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