DKB: Kammergericht Berlin erkennt fehlerhafte Widerrufsbelehrung

/ 24.05.2017 / / 196

Die Deutsche Kreditbank AG (DKB) hat in einem Kreditvertrag aus dem Jahr 2008 eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung verwendet. Das bestätigte das Kammergericht Berlin mit Urteil vom 22. Dezember 2014 (24 U 169/13).

Rechtsanwalt zu diesem Thema finden

Hier einen Rechtsanwalt zu diesem Thema finden

Verbraucherschutz.tv kooperiert deutschlandweit mit vielen kompetenten Rechtsanwälten auch aus Ihrer Region. Sie sind Anwalt und möchten hier veröffentlichen? Bitte Mail an usch@talking-text.de

Können wir Ihnen helfen?

Hier ein Ticket eröffnen, durch die Eröffnung eines Tickets entstehen Ihnen keinerlei Kosten

Eine Kreditnehmerin hatte wegen einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung auf Rückabwicklung geklagt und war erfolgreich. Nach dem Urteil erhält sie alle gezahlten Beiträge zzgl. Zinsen zurück. Durch die Aufrechnung der gegenseitigen Ansprüche mit der Bank bleibt für die Frau eine Ersparnis von rund 10.000 Euro. Eine Vorfälligkeitsentschädigung für den abgelösten Kredit wird durch den erfolgreichen Widerruf auch nicht fällig. Den gesamten Artikel bei kapitalschutz.de lesen

Alternative Text
Kommentare / Anzahl der Kommentare: bisher keine
Kategorien: Finanzen / Kreditwiderruf / Verbraucherschutz Schlagwörter: / / /

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert.
Sie wollen einen Backlink posten? Gerne mache ich Ihnen ein Angebot dazu (info@verbraucherschutz.tv).

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.

Angst? - hier klicken oder Hier 1. Hilfe anfordern.

Danke für die Hilfe!

Konnten wir helfen? - wir würden uns über eine kleine Spende freuen.

Tickets für schnelle Hilfe

Jetzt mit unserem Ticketsystem Kontakt aufnehmen. Wir informieren Sie darüber, was in Ihrem Fall zu tun ist. Wir geben keinen Rechtsrat, sondern helfen Ihnen, die Krisensituation richtig einzuschätzen und die richtigen Schritte einzuleiten.


Für Anwälte

Interessierte Kooperationsanwälte senden ein Mail an info@verbraucherschutz.tv

Tel.: 0800 000 1961