Jede dritte Ehe wird geschieden – Scheidung kann Unternehmen bedrohen

/ 27.04.2015 / / 74

Auch wenn es unromantisch klingt. Aber rund jede dritte Ehe ist kein Bund fürs Leben. Nach Zahlen des Statistischen Bundesamts aus dem Jahr 2013 werden ca. 36 Prozent aller in einem Jahr geschlossenen Ehen im Laufe der nächsten 25 Jahre wieder geschieden. Die Scheidung einer Ehe erfolgte 2013 durchschnittlich nach einer Ehedauer von 14 Jahren und acht Monaten.

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Insgesamt wurden laut der Statistik im Jahr 2013 knapp 170.000 Ehen in Deutschland wieder geschieden. Damit ist der Trend bei Ehescheidungen sogar rückläufig und gegenüber 2012 um rund 5,2 Prozent gesunken. Knapp die Hälfte der 2013 geschiedenen Ehepaare hatte zum Zeitpunkt der Scheidung noch gemeinsame Kinder unter 18 Jahren. Insgesamt waren in diesem Jahr rund 136.000 Kinder von der Scheidung ihrer Eltern betroffen.

Trotz der leicht rückläufigen Zahlen bei den Ehescheidungen zeigt sich, dass sich mehr als ein Drittel der Ehepaare lange vor der Silberhochzeit für die Scheidung entschließt. Mit der Scheidung kommen eine ganze Reihe rechtliche Fragen auf. Dabei geht es um Ehegatten- und Kindesunterhalt, um Sorgerecht und Umgangsrecht oder um Versorgungsausgleich und Zugewinnausgleich.

Obwohl viele Ehen wieder geschieden werden, wollen viele Paare vor der Hochzeit nicht an einen Ehevertrag denken. Dabei kann der Ehevertrag im Scheidungsfall viel Ärger ersparen und das Vermögen vor der Zerschlagung beschützen. „Das wird besonders wichtig, wenn es nicht nur um das Privatvermögen, sondern auch um das Betriebsvermögen geht. Die Existenz eines Unternehmens kann davon abhängen“, sagt Rechtsanwältin Dr. Elisabeth Unger von der bundesweit tätigen Wirtschaftskanzlei ROSE & PARTNER LLP. Dann sind nicht nur kompetente Rechtsanwälte in Fragen des Familienrechts, sondern auch Fachanwälte für Gesellschaftsrecht und / oder Steuerrecht gefragt. „Eine Scheidung sollte nicht den Erhalt des Unternehmens und der Arbeitsplätze gefährden. Daher ist in solchen Scheidungsfällen hohe wirtschaftliche Kompetenz, z.B. zur Bewertung des Unternehmens für den Zugewinnausgleich, unerlässlich“, so Rechtsanwältin Dr. Elisabeth Unger.

Um die Firma zu schützen, bietet sich deshalb gerade bei Ehen, in denen ein Partner Unternehmer oder Gesellschafter ist, ein Ehevertrag an. Hier können Aspekte wie Zugewinn, Unterhalt oder Versorgungsausgleich frühzeitig zum Wohl der Firma geregelt werden. „Eine Scheidung kann eine der größten Bedrohungen für ein Unternehmen sein. Daher sollte rechtzeitig gehandelt werden“, empfiehlt Rechtsanwältin Dr. Elisabeth Unger.

Mehr Informationen zum Familienrecht, Ehe und Scheidung unter http://www.rosepartner.de/familienrecht.html

 

Dr. Elisabeth Unger

Rechtsanwältin

 

 

 

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