Kurs-Hype Schweizer Franken: Möglichkeiten für Kreditnehmer und Swap-Geschädigte

/ 24.05.2017 / / 68

Durch die Verteuerung des Schweizer Franken sind all diejenigen deutschen Kreditnehmer betroffen, die einen Fremdwährungskredit in Schweizer Franken aufgenommen haben. Was ist zu tun, wenn die Bank durch die Verteuerung des Kredites Bank weitere Sicherheiten fordert?

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Die Bank ist in der Regel berechtigt, Sicherheiten nachzufordern. Spätestens wenn die Bank eine Nachbesicherung verlangt, sollten Kunden das Gespräch suchen. Rössner Rechtsanwälte warnt z.B. davor, einen eigenständigen Kreditvertrag aufgrund einer falschen Widerrufsbelehrung zu kündigen. Die Rückzahlungssumme wird bei Kündigung sofort zur Zahlung fällig wird. Und das wird aktuell teuer. Dr. Jochen Weck: “Ein Gespräch mit der Bank bringt häufig eine Lösung – eine Kündigung wäre kontraproduktiv.”

Anders verhält es sich für Geschädigte durch Derivate (Swaps) oder spekulative Geldanlagen. Hier gab es sehr häufig Falschberatungen, die zur Rückabwicklungsmöglichkeit führen können.

Rössner Rechtsanwälte führte als erste Kanzlei finanzmathematische Gutachten in Swap-Verfahren gegen Banken ein. Mit dem ersten Swap-Verfahren vor dem Bundesgerichtshof, gewonnen gegen die Deutsche Bank (2011), schrieb Dr. Jochen Weck Rechtsgeschichte. Rössner Rechtsanwälte vertrat damals das geschädigte Unternehmen Ille. Die Kanzlei befasst sich intensiv mit der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen aus Swap-Geschäften und vertritt ausschließlich Geschädigte.

Dr. Jochen Weck stand jetzt dem Unternehmermagazin „Impulse“ für ein Interview bereit. Hier den Artikel lesen http://www.impulse.de/finanzen-vorsorge/franken-schock-wann-anspruch-auf-schadenersatz-besteht

 

Mehr Informationen: www.roessner.de

 

Rössner Rechtsanwälte

Redwitzstraße 4

81925 München

Tel.: 0049 89 99 89 22-0, Fax 0049 89 99 89 22-33

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