Grenke Bank AG – Infos zum Widerruf Ihres Darlehens

/ 19.01.2015 / / 129

verbraucherschutz.tv steht in Kontakt zu im Bank- und Kapitalmarktrecht versierten Rechtsanwälten, die über Erfahrungen beim Widerruf von Kreditverträgen auf Basis fehlerhafter Widerrufsbelehrungen verfügen. Die von uns empfohlenen Anwälte sind langjährig im Bank- und Kapitalmarktrecht aktiv, stehen mit verbraucherschutz.tv in engem Kontakt und sind transparent in Angebot, Umsetzung und Abrechnung der anwaltlichen Dienstleistungen

Wenn Sie bei der Grenke Bank AG ein Darlehen zur Finanzierung Ihrer Immobilie aufgenommen haben, dann sollten Sie umgehend die Möglichkeit prüfen, aufgrund der mit hoher Wahrscheinlichkeit fehlerhaften Widerrufsbelehrung aus dem Vertrag aussteigen zu können. So können Sie umgehend Ihren Vertrag mit der Grenke Bank AG auflösen und dann von den aktuell historisch niedrigen Zinsen profitieren. Der Bundesgerichtshof hat die Unzulässigkeit der Widerrufsbelehrungen bestätigt. Die Verbraucherzentralen gehen davon aus, dass über 70 Prozent aller in den letzten Jahren abgeschlossenen Darlehensverträge widerrufbar sind.

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Wer also bei der Grenke Bank AG einen Kreditvertrag abgeschlossen hat und diesen gern widerrufen möchte, sollte sich an einen darin versierten Rechtsanwalt melden. Bitte nehmen Sie unter info@verbraucherschutz.tv Kontakt zu uns auf – wir leiten die Mail unverbindlich an eine Kanzlei weiter, die entweder die betreffende Widerrufsbelehrung kostenlos oder gegen eine geringe Gebühr prüft. Unsere Kooperationsrechtsanwälte prüfen die Widerrufsbelehrung der Grenke Bank AG und begleiten Sie gern im weiteren Verfahren.

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Kommentare / Anzahl der Kommentare: bisher 1
Kategorien: Kreditwiderruf / Verbraucherschutz

Ein Kommentar zu “Grenke Bank AG – Infos zum Widerruf Ihres Darlehens”

  1. Otto Alt sagt:

    Guten Tag, bitte prüfen Sie auch dringend die Leasingkonditionen der Grenke AG. Selbst nach vollständiger Zahlung aller Leasingraten verlängert sich der Vertrag stillschweigend. Der Kunde wird aber über die Erfüllung des Vertrages nicht informiert, zahlt also weiter. Es geht laut Infos im Netz vielen so, dass dies nicht bemerkt wurde. Hier wurden teils noch über Jahre Abbuchungen vorgenommen.
    Eine seriöse Geschäftsbeziehung stelle ich mir anders vor.

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