Sparkasse Bensheim – Infos zum Widerruf Ihres Darlehens

/ 19.01.2015 / / 49

verbraucherschutz.tv steht in Kontakt zu im Bank- und Kapitalmarktrecht versierten Rechtsanwälten, die über Erfahrungen beim Widerruf von Kreditverträgen auf Basis fehlerhafter Widerrufsbelehrungen verfügen. Die von uns empfohlenen Anwälte sind langjährig im Bank- und Kapitalmarktrecht aktiv, stehen mit verbraucherschutz.tv in engem Kontakt und sind transparent in Angebot, Umsetzung und Abrechnung der anwaltlichen Dienstleistungen

Wenn Sie bei der Sparkasse Bensheim ein Darlehen zur Finanzierung Ihrer Immobilie aufgenommen haben, dann sollten Sie umgehend die Möglichkeit prüfen, aufgrund der mit hoher Wahrscheinlichkeit fehlerhaften Widerrufsbelehrung aus dem Vertrag aussteigen zu können. So können Sie umgehend Ihren Vertrag mit der Sparkasse Bensheim auflösen und dann von den aktuell historisch niedrigen Zinsen profitieren. Der Bundesgerichtshof hat die Unzulässigkeit der Widerrufsbelehrungen bestätigt. Die Verbraucherzentralen gehen davon aus, dass über 70 Prozent aller in den letzten Jahren abgeschlossenen Darlehensverträge widerrufbar sind.

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Wer also bei der Sparkasse Bensheim einen Kreditvertrag abgeschlossen hat und diesen gern widerrufen möchte, sollte sich an einen darin versierten Rechtsanwalt melden. Bitte nehmen Sie unter info@verbraucherschutz.tv Kontakt zu uns auf – wir leiten die Mail unverbindlich an eine Kanzlei weiter, die entweder die betreffende Widerrufsbelehrung kostenlos oder gegen eine geringe Gebühr prüft. Unsere Kooperationsrechtsanwälte prüfen die Widerrufsbelehrung der Sparkasse Bensheim und begleiten Sie gern im weiteren Verfahren.

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Kategorien: Kreditwiderruf / Verbraucherschutz

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