Auf Buchungsseiten im Internet müssen die kompletten Preise für einen Flug angegeben werden, damit Kunden sich für einen realistischen Preis entscheiden können. Dieser so genannte Endpreis muss dem Preis entsprechen, für den der Flug auch angetreten werden kann. Die Verbraucherzentralen hatten vor dem BGH gegen Airberlin um die Einhaltung dieser EU-Richtlinie erfolgreich gestritten. Fluglinien dürfen nur noch so genannte Sonderleistungen extra berechnen, z.B. Sitze mit mehr Beinfreiheit. Airberlin hatte dem Urteil schon im Voraus entsprochen und verzichtet bereits seit einiger Zeit auf versteckte Preis-Zusätze. Das aktuelle Urteil hat allerdings einige Strahlwirkung und hält nun auch andere Anbieter dazu an, sich an die geltende EU-Richtlinie zu halten.
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