Widerruf Frankfurter Sparkasse

Widerruf Frankfurter Sparkasse – Infos zum Widerruf Ihres Darlehens bei der Fraspa

/ 18.05.2017 / / 882

verbraucherschutz.tv steht in Kontakt zu im Bank- und Kapitalmarktrecht versierten Rechtsanwälten, die über Erfahrungen beim Widerruf von Kreditverträgen auf Basis fehlerhafter Widerrufsbelehrungen verfügen. Die von uns empfohlenen Anwälte sind langjährig im Bank- und Kapitalmarktrecht aktiv, stehen mit verbraucherschutz.tv in engem Kontakt und sind transparent in Angebot, Umsetzung und Abrechnung der anwaltlichen Dienstleistungen. Anbei Infos zum Thema “Widerruf Frankfurter Sparkasse”>

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Hier die Postadresse für Ihren Widerruf

Frankfurter Sparkasse

Anstalt des öffentlichen Rechts

Anschrift:
Neue Mainzer Str. 47-53
60311 Frankfurt am Main

Postanschrift:
60255 Frankfurt am Main

Wenn Sie bei der Frankfurter Sparkasse ein Darlehen zur Finanzierung Ihrer Immobilie aufgenommen haben, dann sollten Sie umgehend die Möglichkeit prüfen, aufgrund der mit hoher Wahrscheinlichkeit fehlerhaften Widerrufsbelehrung aus dem Vertrag aussteigen zu können. So können Sie umgehend Ihren Vertrag mit der Frankfurter Sparkasse auflösen und dann von den aktuell historisch niedrigen Zinsen profitieren. Der Bundesgerichtshof hat die Unzulässigkeit der Widerrufsbelehrungen bestätigt. Die Verbraucherzentralen gehen davon aus, dass über 70 Prozent aller in den letzten Jahren abgeschlossenen Darlehensverträge widerrufbar sind.

Widerruf Frankfurter Sparkasse – Jetzt prüfen

Die Schlichtungsstelle für Streitigkeiten mit der Frankfurter Sparkasse erreichen Sie hier: https://www.sparkasse.de/s_finanzgruppe/schlichtungsstelle/

Hier eine Liste mit Anschriften aller Schlichtungsstellen finden

Wer also bei der Frankfurter Sparkasse einen Kreditvertrag für eine Immobilienfinanzierung abgeschlossen hat und diesen gern widerrufen möchte, sollte sich an einen darin versierten Rechtsanwalt melden. Bitte nehmen Sie unter info@verbraucherschutz.tv Kontakt zu uns auf – wir leiten die Mail unverbindlich an eine Kanzlei weiter, die entweder die betreffende Widerrufsbelehrung kostenlos oder gegen eine geringe Gebühr prüft. Unsere Kooperationsrechtsanwälte prüfen die Widerrufsbelehrung der Frankfurter Sparkasse und begleiten Sie gern im weiteren Verfahren.

Können wir Ihnen helfen?

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Die Kooperationsanwälte von verbraucherschutz.tv prüfen Kostenlos die Widerrufsbelehrungen von Darlehen, die nach dem Jahr 2010 abgeschlossen sind. Zudem sind unsere Anwälte Ihnen gern bei der Durchsetzung von Widerrufen älterer Verträge behilflich, die von der Fankfurter Sparkasse abgelehnt worden sind.

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Kategorien: Kreditwiderruf Schlagwörter: /

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Tel.: 0800 000 1961